Mit der jetzt veröffentlichten Verordnung für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen garantiert der Hamburger Senat höchstens Substandards bei den neuen Unterstützungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige. Das kritisiert die Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Karin Kaiser.
"Während sich die Betroffenen bislang auf die geprüfte Qualität von offiziell zugelassenen Pflegediensten verlassen konnten, fließen Leistungen aus der Pflegeversicherung künftig auch an Dienstleister, für die kaum Auflagen gelten und die ihrem wenig qualifizierten Personal nicht einmal den Pflegemindestlohn zu zahlen brauchen."
Damit werde prekären Arbeitsverhältnissen und einem Absinken der Betreuungsqualität in Hamburg Tür und Tor geöffnet.
"Um einen Wettlauf um die billigste Betreuung auf Kosten der Qualität und zu Lasten der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu verhindern, hatten wir stets darauf gedrängt, für alle Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen einheitliche Qualitäts- und Personalstandards einzuführen", erläutert Kaiser. Dem sei der Senat nun nicht gefolgt und habe gerade noch Schlimmeres verhindert, indem er selbstständige Einzelpersonen, die keinerlei Kontrollen unterliegen würden, von diesem Leistungsbereich ausgeschlossen habe.
"Mit der vorliegenden Verordnung geht der Senat nicht von der Perspektive der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen aus, die eine hohe Qualität und gute Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter erwarten", so die bpa-Landesvorsitzende Kaiser.
"Somit herrschen vollkommen ungleiche Bedingungen: Die Arbeit der Pflegedienste ist bestimmt durch viele Auflagen und Kontrollen sowie hohe Transparenz, während von den neuen Diensten der niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen kaum Transparenz eingefordert wird und Kontrollen fehlen – und das, obwohl sie einen Großteil derselben Leistungen wie die Pflegedienste erbringen", bemängelt Kaiser abschließend.
Bild: © Photographee.eu / fotolia.com
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