Wenig Konkretes zur Nachhaltigkeit bei Riester

Veröffentlichung: 01.07.2016, 05:07 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Wer einen Riester-Vertrag zur privaten Altersvorsorge abschließt, muss vom Anbieter darüber informiert werden, ob und wie bei der Verwendung der eingezahlten Beiträge ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigt werden. Die Verbraucherzentrale Bremen hat anhand von Jahresmitteilungen untersucht, wie diese Berichtspflicht praktisch umgesetzt wird. Das Ergebnis findet sie ernüchternd - viele Anbieter lieferten den Verbrauchern nur schwammige und unzureichende Informationen.

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  • Nur fünf Anbieter geben konkret Auskunft, inwieweit sie ethisch bzw. ökologisch bedenkliche Branchen und Verhaltensweisen bei der Anlage der Altersvorsorgebeiträge ausschließen.
  • In 27 Jahresmitteilungen geben die Anbieter zwar an, Nachhaltigkeitsstandards anzuwenden, die Informationen hierzu sind jedoch unpräzise.
  • In 18 der untersuchten Jahresmitteilungen informieren die Anbieter ihre Kunden, dass ethisch-ökologische Anlagekriterien nicht gezielt berücksichtigt werden.

Ulrike Brendel, Leiterin des Projekts "Gut fürs Geld, gut fürs Klima" bei der Verbraucherzentrale Bremen:

"Die Riester-Anbieter, die ethisch-ökologische Anlagekriterien nicht gezielt anwenden, argumentierten häufig mit der Ausrede, dass Sicherheit und Rendite im Fokus der Anlageentscheidung stünden. Die Praxis und verschiedene Studien zeigen jedoch, dass Rendite und Nachhaltigkeit sich keinesfalls ausschließen müssen."

Der Marktcheck umfasst insgesamt 50 Riester-Jahresmitteilungen von 48 Anbietern, darunter Versicherungen, Fondsgesellschaften und Kreditinstitute. Bei Riester-Fondsparplänen deckt die Untersuchung alle Anbieter ab, bei Riester-Versicherungen nahezu die Hälfte. Außerdem wurden einige Riester-Banksparpläne von Sparkassen und Genossenschaftsbanken untersucht, deren Jahresmitteilungen in der Regel Standardformulierungen ihrer Verbände enthalten.

Das Ergebnis des im Rahmen des Projektes "Gut fürs Geld, gut fürs Klima" durchgeführten Marktchecks verdeutlicht, dass die Nachhaltigkeitsberichtspflicht nicht automatisch mehr Transparenz für Verbraucher bedeutet. Die Verbraucherzentrale Bremen fordert daher ethisch-ökologische Mindeststandards insbesondere für die staatlich geförderte Altersvorsorge. Brendel erläutert:

"Gäbe es solche Mindeststandards, wären Verbraucher nicht mehr auf die wenig aussagekräftigen Auskünfte der Anbieter angewiesen und hätten die Gewissheit, dass Gelder beispielsweise nicht in geächtete Waffen oder in die klimaschädliche Energieerzeugung fließen."

Nur wenige Anbieter reden Klartext

Bei den Angaben zur Berücksichtigung von ethischen, sozialen oder ökologischen Belangen in den Jahresmeldungen von Riester-Verträgen sind die Anbieter unterschiedlich transparent. In den Jahresmeldungen der AachenMünchener Lebensversicherung und der Debeka Lebensversicherung erhalten Anleger konkrete Informationen darüber, welche kontroversen Geschäftsfelder und Branchen ausgeschlossen werden.

Für die AachenMünchener sind Kapitalanlagen in Unternehmen tabu,

„… wenn dadurch z. B. Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Persönlichkeitsrechten in Kriegs- und Konfliktsituationen, Umweltveränderungen, Korruption oder die Produktion von Waffen, die fundamentale humanitäre Prinzipien verletzen, unterstützt würden.“

Auch die Debeka informiert ihre Kunden konkret über die angewendeten Ausschlusskriterien:

„Die Berücksichtigung ethischer, sozialer und ökologischer Belange bei der Kapitalanlage gehört zum Selbstverständnis der Debeka-Versicherungsgruppe. Basis jeder Anlageentscheidung sind Ausschlusskriterien wie z. B. Verletzung der Menschenrechte, Kinderarbeit und Pornographie.“

Die Versicherer Alte Leipziger, Versicherungskammer Bayern und Öffentliche Lebensversicherung Berlin Brandenburg berichten ebenfalls konkret über Ausschlusskriterien zu Waffen und Rüstung, die sie innerhalb ihrer Anlagepolitik berücksichtigen. Diese Beispiele zeigen, dass Anbieter die gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitsberichtspflicht durchaus so umsetzen können, dass Verbraucher klare Informationen erhalten.

Bild: © fotovika / fotolia.com

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