Tippgebermodell für Ratenkredite

Veröffentlichung: 20.05.2016, 07:05 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Ab sofort können Vertriebspartner ohne Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO Ratenkreditanfragen über PROCHECK24 abwickeln. Die Kundenberatung führen die Kreditspezialisten von PROCHECK24 durch. Im Gegensatz zu vielen Affiliate-Programmen wird dem Makler Kundenschutz gewährt.

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Auf der Kreditplattform procheck24.de besteht nun die Möglichkeit bei Kundenanfragen, den sogenannten „Tipp“ zu hinterlegen. Dafür wurde eine eigene Anfragestrecke entwickelt, die von den Vertriebspartnern ab sofort genutzt werden kann.

Kreditberatung mit Kundenschutz

Der Vermittler erfasst die für die Anfrage bei den Banken notwendigen Kundendaten. Nach dem Versand wird die Bearbeitung, inklusive dem Kundenkontakt von den Kreditspezialisten von PROCHECK24 übernommen und das passende Angebot erstellt und übermittelt. Der Tippgeber profitiert vom Bearbeitungs-Know-how der PROCHECK24-Kreditspezialisten, wobei der Kundenschutz für die eingegebene Anfrage seitens PROCHECK24 gewährleistet wird. Das bedeutet, dass die Kundenanfrage ausschließlich im Rahmen der Ratenkreditberatung genutzt wird.

Tippvergütung

Bei einem erfolgreichen Abschluss erhält der Vermittler eine Tippgebervergütung. Gleichzeitig kann er das neue Serviceangebot nutzen um die Kundenbindung zu pflegen bzw. zu intensivieren, da Kreditinteressenten nicht an einen anderen Makler oder die Hausbank verloren werden.

Berater, die selbst keine Erlaubnis zur Ratenkreditvermittlung haben, können somit auf eine einfache Abwicklungslösung und das langjähriges Know-how in der Kreditvermittlung zurückgreifen. Interessierte Finanz- und Versicherungsberater, die das Serviceangebot in ihr eigenes Beratungsportfolio integrieren wollen, müssen als Vertriebspartner registriert sein. Die Nutzung der Plattform procheck24.de ist dann komplett kostenfrei.

Bild: © alphaspirit / fotolia.com

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