Blickpunkt Fotovoltaik

Die Oberösterreichische Versicherung ist ein langjähriger und kompetenter Partner rund um den passgenauen Versicherungsschutz von Solaranlagen. Blitzschlag, Brand, Kurzschluss, Überspannungsschaden, Sturm- und Hagelschaden, Schneedruck, Bergungskosten, Demontagekosten, Ertragsausfall, Diebstahl, Vandalismus – all diese Ereignisse bzw. die Folgen daraus sollten passend abgesichert werden. experten Report spricht mit Herrn Horst Wenzel, Key Account Manager Süd der Oberösterreichischen Versicherung, über Gefahren, Schäden und die Leistungen von KlimaPro® rund um den Schutz einer Fotovoltaikanlage.

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cms.czsqd.x Horst Wenzel, Key Account Manager Süd  Oberösterreichische Versicherung

Herr Wenzel, welche Folgen hat eine nicht fachgerechte Installation einer Anlage?

Wir empfehlen Bauherren und Betreibern immer wieder auf eine fachgerechte Installation zu achten. Außerdem sollte das Kleingedruckte sorgfältig geprüft werden. Am Ende des Tages unterhalten wir uns darüber, wer Kosten für Mängel übernimmt, die durch Konstruktions-, Material oder Installationsfehler – oder auch bei der Wartung entstanden sind.

Worauf sollte der Laie bei der Abnahme einer Anlage achten?

Grundsätzlich sollte die Anlage von einem autorisierten Elektrofachbetrieb abgenommen werden und dem Betreiber der Anlage ein entsprechender Nachweis übergeben werden. Dies schreibt auch der Energieversorger vor, sofern von der installierten Anlage überschüssiger Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Auch sollten die DIN-Normen — hier gibt es eine Baunorm für die Montage der Anlage sowie eine Richtlinie nach VDE — dem Elektrofachbetrieb bekannt sein.

Was hat ein Betreiber in Verbindung mit der Wartung zu berücksichtigen?

Grundsätzlich sollten Wartungsarbeiten regelmäßig durchgeführt werden, um einen einwandfreien Betrieb und die elektrische Sicherheit gewährleisten zu können. Sowohl die Versicherer als auch einschlägige Normen schreiben ein Wartungsintervall alle vier Jahre vor. Wird dieser Vorgabe nicht entsprochen, kann eine Vertragskündigung die Folge sein — dann wird es schwer eine bestehende Anlage bei einem anderen Anbieter zu versichern.

An sich bestünde die Möglichkeit, die Fotovoltaikanlage in eine Wohngebäudeversicherung einzuschließen. Die Oberösterreichische bietet jedoch ein eigenes Konzept dafür an. Worin liegen die Vorteile?

Die Wohngebäudeversicherung bietet in der Regel ja nur einen Grundschutz. In unserem Konzept nicht nur die Grundgefahren wie Feuer und Sturm/Hagel abgesichert, sondern auch noch weitergehende Gefahren u. a. Tierverbiss, Schäden durch Schneedruck usw. Weiterhin kann der Betreiber die Kosten hierfür auch steuerlich als Ausgaben absetzen, was er bei der Wohngebäudeversicherung nicht kann.

Feuer und Sturmschäden sind die häufigsten Schadenursachen?

Ja, das ist richtig. Die Ursache für Feuerschäden sind leider sehr oft Fehler bei der Installation. Das sollte unbedingt vermieden werden, ebenso wie nicht ausreichende Blitz- und Überspannungskonzepte. 21 Prozent der Anlagen sind davon betroffen.

Nachdem unser Wetter immer unberechenbarer wird, liegen die Sturmschäden mit ca. 20 Prozent fast gleichauf. Schäden an den Solarmodulen, die durch umgestürzte Bäume entstehen, können auch im Rahmen der Wohngebäudeversicherung reguliert werden. Anders sieht es jedoch bei feineren Rissen oder Brüchen der Module aus. Diese sogenannten Mikrorisse müssen in relativ kurzer Zeit von einem Fachmann repariert werden. Dafür gibt es sogar vorab bestimmte Zeitvorgaben.

Wie sehr machen Blitz, Eis und Schnee den Anlagen zu schaffen?

Blitzschläge verursachen Überspannungsschäden. Ca. 18 Prozent sind davon betroffen. Wurde die Anlage nicht fachgerecht konzipiert – hier können besonders Flachdächer durch deren Neigungswinkel betroffen sein – kann die Versicherung den Schaden ablehnen. Wir bei der Oberösterreichischen bieten dafür ein eigenes Montage-Paket an, das gesondert beantragt werden kann. Schneedruck, Frost, Eisgang oder Überschwemmung sind standardmäßig in KlimaPro® enthalten. Wobei Schneedruck nicht zu unterschätzen ist, die Module können dadurch sogar ganz zerbrechen.

Bleiben wir beim Unwetter. Das eine sind die direkten Schäden der Anlage, wie sieht es mit Kosten für Aufräumen und Entsorgung aus?

Auch daran wurde gedacht. Aufräumkosten als erstes Risiko sowie Dekontaminations- und Entsorgungskosten als erstes Risiko gelten als zusätzlich versichert.

Die Steuermodule der Solaranlagen sollen relativ leicht zugänglich sein?

Das ist in der Tat so, Diebstahl bezieht sich in der Regel auf die Steuermodule, die dann unter der Hand weiterveräußert werden. Gerade bei Anlagen in etwas dünn besiedelten Gegenden kommt das häufiger vor.

Schäden oder Diebstahl führen dazu, dass die Stromerzeugung unterbrochen wird. Welche Folgen hat das? Besteht Versicherungsschutz?

Ein sensibles Thema, da wir hier durchaus von einer Betriebsunterbrechung sprechen, die von Fall zu Fall zu klären ist. Dies gilt auch mögliche Schadenersatzansprüche Dritter. Ist die Stromerzeugung unterbrochen, muss auf den Strom eines Fremdanbieters/Erzeugers zurückgegriffen werden. Hinzu kommt, dass die Vergütung für die eigene Einspeisung hinfällig ist. Die Oberösterreichische übernimmt einen Ertragsausfall bei einer Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Sachschaden bei netzgekoppelten Anlagen für 180 Tage.

Herr Wenzel, vielen Dank für das Gespräch!

Bild: (1) © Ezume Images / fotolia.com (2) © Oberösterreichische Versicherung

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