Energiegewinnung im Eigenheim oder in der Firma

Energieversorgung, Energieförderung und Energiebilanz – alles Begriffe, die in Privathaushalten und Gewerbebetrieben immer mehr zum Thema werden. In Verbindung damit stehen in der Regel Strom- und Heizungskosten bzw. deren Senkung. Lange wurde, begünstigt durch die staatlichen Förderprogramme in Deutschland, verstärkt in Stromgewinnung durch Solaranlagen investiert, denn die Sonne scheint, wenn sie es tut, kostenlos und liefert mehr Energie, als verbraucht werden kann.

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Nachdem die Förderung durch die öffentliche Hand mittlerweile gesunken ist, reagierten die Anbieter mit Preissenkungen, um einem stärkeren Rückgang bei den Investitionen entgegenzuwirken. Am Anfang aller Überlegungen stehen grundlegende Fragen wie zum Beispiel: Wie hoch sind die Kosten? Wie viel Energie kann gewonnen werden? Und wie rechnet sich die Investition?

Stromleistung

Wie viel Solarstrom braucht ein Privathaus? Energieberater setzen für ein durchschnittliches Einfamilienhaus eine Menge von 950 kw bis 1.200 kw als Stromleistung voraus. Um diese Menge erzeugen zu können, sind auf ca. zehn Quadratmetern Dachfläche vier bis fünf Solarmodule zu installieren.

Investitionskosten

Aktuell wird der Quadratmeter Fotovoltaik-Zellenfläche mit ca. 5.000 bis 6.000 EURO für die private Nutzung veranschlagt. Ausgehend von zehn Quadratmetern Dachfläche und fünf Solarmodulen, ergeben sich Anschaffungskosten von ca. 15.000 EURO für eine fünf Kilowatt starke Anlage.

Bei der Planung und Konzeption einer Photovoltaik Anlage für die gewerbliche Nutzung, beispielsweise einen Handwerksbetrieb gilt es u.a. noch weitere Faktoren zu berücksichtigen:

  • Wie groß ist der monatliche Energiebedarf?
  • Verfügt das Gebäude über eine geeignete und auch ausreichend große Dachfläche?
  • Wird über 50 Prozent der gewonnenen Energie durch das Unternehmen selbst genutzt?

Unterstützen die Daten der nalyse eine Entscheidung für eine Photovoltaik Anlage können folgende Werte für eine Kosten-Nutzen Berechnung zu Grunde gelegt werden. Die Investitonskosten werden auf Basis der gewünschten Nutzlast kalkuliert. Pro k/WP sollte ein Betrag in Höhe von ca. 1.100,00 Euro bis 1.400,00 Euro veranschlagt werden. Bei einer Anlagengröße von 20k/WP ergibt sich somit eine Investitionssumme  von ca. 22.000,00 bis 28.000,00 Euro.

Versicherungsprämien

Welche Komponenten bei der Berechnung der Versicherungsprämie berücksichtigt werden, zeigen wir nhand eines Beispiels, das sich auf die gewerbliche Nutzung eines Gebäudes ohne Produktionsstätte bezieht:

  • Die Solarmodule werden auf einem Schrägdach einem Gewerbegebäude ohne Produktion verbaut ( Supermarkt, Bürogebäude, Handel oder ähnliches)
  • Das Gebäude steht in unmittelbarer Nachbarschaft zu bewohnten Gebäuden, es handelt sich um keine reinen Gewerbegebiete
  • Die Bauart des Gebäudes ist Klasse 1 / Massivbauweise mit harter Dachung
  • Das Gebäude ist maximal fünf Jahre alt
  • Die Monatage erfolgt durch eine Fachfirma
  • Ein Überspannungsschutz ist vorhanden

Beispielhafte Berechnung der Versicherungssumme für das Jahr 2016

  • alle Prämien inklusive Versicherungssteuer
  • für KWP 20 und einer Versicherungssumme von 25.000,00 Euro
  • Laufzeit 3 Jahre
  • Drei Varianten der Jahresbrutto Prämie:
    69,83 Euro ohne Pluspaket
    97,76 Euro mit Pluspaket
    102,41 Euro mit Plus- und Montagepaket
  • Die aktuellen Deckungsvarianten von KlimaPro der Oberösterreichischen sind hier hinterlegt.

Eine gute Planung und fachgerechte Montage sind deshalb immer empfehlenswert bzw. unerlässlich. Wird hier am falschen Fleck gespart, unsachgemäß installiert oder sogar die Wartung vernachlässigt, sind Verluste bei der Energiegewinnung und weitere technische Mängel vorprogrammiert. Selbst wenn sich der Betreiber der Anlage bezüglich einer Reklamation an seinen Fachbetrieb wendet, liegt die Beweispflicht am Anlagenbetreiber.

Versicherungspflicht

Durch den Betrieb einer Solaranlage entsteht eine hohe elektrische Spannung, die zudem witterungsbedingt tagein tagaus den unterschiedlichsten Einflüssen ausgesetzt ist. Deshalb haben die Betreiber, ungeachtet davon, ob sie die Anlage privat oder gewerblich einsetzen, eine Verkehrssicherungspflicht, damit von der Anlage keine Gefährdung Dritter ausgeht.

Zu gefährlich und kostspielig können die Konsequenzen sein, wenn diese Pflicht nicht ernst genommen wird. Betreiber von Anlagen sollten auch berücksichtigen, dass ein Versicherer die Regulierung eines Schadens ablehnen kann, wenn Installation und Wartung nachweislich mangelhaft ausgeführt wurden.

Bild: © cirquedesprit / fotolia.com

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