Selbst wenn jedes Detail bis ins Kleinste geplant ist, können unvorhergesehene Ereignisse das Leben auf den Kopf stellen und der besten Planung bisweilen einen Strich durch die Rechnung machen. Man stelle sich vor: Das Aufgebot ist bestellt, die Location gebucht, das Hochzeitskleid sitzt perfekt. Und dann der Albtraum eines jeden Brautpaares: die Hochzeit fällt wegen einer Grippe, eines Magendarminfekts oder eines gebrochenen Beins ins Wasser. In Folge bleiben neben dem immateriellen Schaden, wie einem frustrierten Brautpaar und enttäuschten Gästen zu allem Überfluss auch noch oftmals beträchtliche Stornokosten. Wäre es also nicht ideal, wenn es einen Versicherungsschutz gäbe, wenn eine Privatfeier, zum Beispiel eine Hochzeit, abgesagt werden muss?
Dazu Olaf Nink, Hauptbevollmächtigter der AWP P&C S.A.:
"Wenn Sie eine Feier planen und diese abgesagt werden muss, weil eine der versicherten Personen oder ein naher Angehöriger krank wird oder aus einem anderen versicherten Grund nicht an der Party teilnehmen kann, sichert unser Privatfeier-Stornoschutz sämtliche Kosten für die Stornierung ab - nicht nur in Deutschland, sondern sogar europaweit. Dies gilt auch, wenn beispielsweise Trauzeugen oder Paten krankheitsbedingt ausfallen."
Durch diesen Privatfeier-Stornoschutz sind alle veranstaltungsbezogenen Kosten ohne Selbstbehalt versichert. Dazu zählen die Kosten für einen gebuchten Saal genauso wie die für das Catering, das Unterhaltungsprogramm, den Fahrdienst und sogar für Fotografen oder Video-Teams. Wenn ein Dienstleister kurzfristig ausfallen oder absagen sollte, unterstützt das Assistance-Team der AGA die Partyveranstalter sogar bei der Suche nach einem Ersatz. Mit dem Privatfeier-Stornoschutz kann das Brautpaar dem Hochzeitstag also entspannt entgegen fiebern.
"Sollten Braut oder Bräutigam allerdings kalte Füße bekommen, zählt das nicht als Stornogrund."
meint Olaf Nink augenzwinkernd. Ein Abschluss des Privatfeier-Stornoschutzes ist bis zu 30 Tage vor der Veranstaltung möglich – im Reisebüro oder online auf der AGA Homepage. Die Prämie dafür errechnet sich nach den Kosten für die geplante Feier. Bei einer Feier für 2.500,- Euro beträgt sie beispielsweise 49,- Euro.
Bild: © MNStudio / fotolia.com
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