PRIIPS irreführend

Veröffentlichung: 08.04.2016, 12:04 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Insurance Europe, der Verband der europäischen Versicherer - das europäische Pendant zum GDV - hält die neuen Richtlinien zu verpackten Anlageprodukten (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products - PRIIPs), die die ESAs (European Supervisory Authorities) an die Europäische Kommission übermittelt haben, für ungeeignet, zumindest was versicherungsbasierte Investmentprodukte angeht.

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Die Richtlinien bestimmen den Aufbau und Inhalt des zentralen Informationsdokuments Key Information Document (KID), dass den Kern der PRIIP-Regulierung darstellt. Dieses soll sicherstellen, dass der Verbraucher die verschiedenen Anlageprodukte und -formen samt ihren Risiken versteht. Doch das KID erkläre die fondsbasierten Versicherungsprodukte nicht korrekt, so der Verband. Der Verbraucher könne daher keinen fundierten Vergleich ziehen.

Michaela Koller, Generaldirektorin von Insurance Europe, kommentiert: „Insurance Europe ist besorgt, dass Verbraucher inkorrekte Informationen über Versicherungsprodukte erhalten, die fälschlicherweise als teurer oder riskanter erscheinen als sie wirklich sind.“

Diese Produkte enthielten Sicherungsleistungen, die andere Anlageprodukte nicht bieten. Diese Leistungen würde aber im KID nicht ausführlich genug erklärt. Daher erschienen die Versicherungsprodukte im Vergleich teurer als die reinen Investmentprodukte, die diese Sicherheit nicht enthielten. Koller dazu:

„Das KID wird das Ziel, kurz und leicht verständlich zu sein, verfehlen. Einmal ausgefüllt, ist es weder kurz und sicherlich nicht einfach zu verstehen.“

Der Grund: Die Richtlinien basieren nicht auf juristischen und technischen Standards. Darüber hinaus wird das KID in den verschiedenen Übersetzungen der europäischen Sprachen bis zu drei Seiten lang sein.

Obwohl die Europäische Kommission voraussetzt, dass die Versicherer gleich mit der Umsetzung der neuen Richtlinien beginne, kann dies nicht vor Ende des Jahres passieren. Schließlich müssen die Vorgaben für das KID noch von den nationalen Gremien entweder angenommen oder abgelehnt werden. Dafür wurde den Ländern Zeit bis Ende September eingeräumt. Den Versicherern blieben dann gerade einmal drei Monate, das KID zu implementieren.

Koller fügt hinzu: „Das wichtigste ist, dass der Verbraucher umfassend und korrekt informiert wird. Daher müssen auch fondsbasierte Versicherungsprodukte angemessen beschrieben und ihre Risiken korrekt bewertet werden. Und die Versicherungswirtschaft benötigt ausreichend Zeit, um das KID zu programmieren, zu testen und dann korrekt zu veröffentlichen, damit es seinen Zweck erfüllen kann. Daher halten wir eine einjährige Verlängerung der Implementierungsfrist für notwendig.“

Bild: © dbunn / fotolia.com

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