Cloud-Streit: Deutsche Gerichtsbarkeit genießt Ansehen
So global das Internet und so international das Cloud Computing ist - bei Streitfragen bevorzugen deutsche Unternehmen den vertrauten Rechtsweg vor deutschen Gerichten. Dies geht aus der aktuellen Studie "IT-Sicherheit und Datenschutz 2016" hervor, den die Nationale Initiative für Informations- und Internet-Sicherheit e.V. (NIFIS) vorgelegt hat.
Demnach legen zwei Drittel der in Deutschland ansässigen Firmen bei Cloud-Vereinbarungen höchsten Wert darauf, dass im Streitfall die deutsche Rechtsprechung zum Tragen kommt. Lediglich 12 Prozent halten es nicht für wichtig, bei Cloud-Streitigkeiten den vertrauten Rechtsweg zu den deutschen Gerichten beschreiten zu können.
Beinahe drei Viertel (73 Prozent) der hiesigen Unternehmen legen vor der Auslagerung in die Cloud Wert auf einen persönlichen und ausführlichen Dialog mit dem jeweiligen Cloud-Anbieter zu allen Fragestellungen rund um Sicherheit, Datenschutz und Compliance.
"Klassische Werte wie das persönliche Gespräch und die traditionelle deutsche Gerichtsbarkeit genießen gerade in einer vermeintlich immer unsicheren Welt höchstes Ansehen".
erklärt RA Dr. Thomas Lapp, Vorsitzender der NIFIS. Unabhängig davon meint das Gros der deutschen Wirtschaft (95 Prozent) nach wie vor, dass eine wirklich sichere Verwahrung der Daten nur auf firmeneigenen Servern möglich ist, also ohne Auslagerung in die Cloud. Wenn schon Daten in die Cloud geschoben werden, dann aus Sicherheitsgründen auf jeden Fall in ein Europa ansässiges Datenzentrum, sagen laut NIFIS-Report 78 Prozent der Unternehmen.
Schlechte Karten bei der Datenschutz-Compliance haben nach Einschätzung der von NIFIS befragten Firmen vor allem große multinationale Unternehmen. Da in vielen Ländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen gelten und sich die Erwartungen im Hinblick auf Datenschutz stark unterscheiden, könnten die Multis ihre Datenberge gar nicht konform mit allen Rechtsnormen halten, meinen 89 Prozent der Firmen.
Bild: © Fineas / fotolia.com
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