KAB und Baden-Badener entwickeln Unfallprodukt

Veröffentlichung: 21.01.2016, 07:01 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Der KAB Maklerservice hat sein bisheriges Unfall-Konzept den Maklerwünschen angepasst und gemeinsam mit der Baden-Badener ein neues Konzept entwickelt. Dieses enthält nun unter anderem die Mitversicherung von Eigenbewegungen, eine Knochenbruchklausel und den beitragsfreien Einschluss des 3. und weiterer Kinder.

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Gerade in der heutigen Zeit, in der die Kunden immer stärker körperlich aktiv sind, ist die Mitversicherung von Eigenbewegungen an Gliedmaßen und Wirbelsäule gewünscht, z.B. wenn ein Gelenk verrenkt wird, Muskeln, Sehnen, Bänder, Kapseln oder Menisken gezerrt bzw. gerissen werden oder auch Knochen gebrochen wer-den. Besonders sportlich aktive Kunden profitieren von der Mitversicherung von Meniskusschäden.

Knochenbruchklausel

Hier hat der Kunde die Absicherung, dass für verschiedene Frakturen Entschädigungsbeiträge von 2.500 Euro bis zu 5.000 Euro, auch dann an den Versicherungsnehmer gezahlt werden, wenn kein Invaliditätsgrad vorhanden ist.

Verbesserte Gliedertaxe

Innerhalb des neuen Unfallproduktes sind zudem deutlich höhere Invaliditätswerte in der Gliedertaxe festgelegt. Beispielsweise wird ein Bein, bis zur Mitte des Unterschenkels, mit 80 Prozent, anstatt üblicherweise 45 Prozent, bemessen. Erweiterungen der Invaliditätsfristen sind eine zusätzliche Besonderheit von KAB-TOP. Konkret ist hier der Eintritt der Invalidität innerhalb von 24 Monaten wie auch die Feststellung und Geltendmachung im Verlauf von 36 Monaten festgelegt.

Leisten-, Nabel- und Bauchbruch, die durch eine erhöhte Kraftanstrengung verursacht werden, sind zusätzlich mitversichert. Ebenso durch UV-Strahlungen verursachte Entzündungen der Haut (Sonnenbrand) sowie ein Sonnenstich gelten im KAB-TOP als Unfall. Erweitert wird der Versicherungsschutz u.a. durch die Mitversicherung von Infektionen (erstmalige Infektion mit einem Erreger bestimmter Infektionskrankheiten), Schutzimpfungen, Wundinfektionen, Insektenstichen/-bissen, durch Zeckenbisse übertragene FZME und Borreliose und generell Tierbissen.

Bergungskosten bis 100.000 Euro, kosmetische Operationen bis 10.000 Euro, Kurkostenbeihilfe bis 6.000 Euro, und Rückholkosten bis zu 100.000 Euro sind beitragsfrei mitversichert. Sofern der Kunde eine Todesfallsumme vereinbart, wird bei bestimmten Schwerstverletzungen ein Invaliditätsvorschuss bis zu 15.000 Euro im Rahmen der Todesfallsumme gezahlt.

Auch Unfälle bei inneren Unruhen, Terroranschlägen und sonstigen gewalttätigen Auseinandersetzungen sind ebenso wie zusätzliche Leistungen für Fahrradfahrer (Fahrradhelmklausel) mitversichert.

Für Eltern ist der beitragsfreie Einschluss des dritten und jeden weiteren Kindes von besonderer Bedeutung.

Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit wird der Versicherungsnehmer vom Beitrag befreit. Abschließend sind noch der zeitlich unbegrenzte Versicherungsschutz wie auch die automatisch geltenden Leistungsverbesserungen als Besonderheit hervorzuheben. Ebenso besteht eine Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen des GDV und gegenüber dem Arbeitskreis Vermittlerrichtlinie (Stand 2015).

Bild: © BlueSkyImages / fotolia.com

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