Mitarbeiter muss Firmenfahrzeug fahren
Weigert sich ein Mitarbeiter, das Firmenfahrzeug zu nutzen, kann ihm auch nach fast 20 Jahren gekündigt werden. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach.
EinVerkaufsreisender arbeitete seit fast 20 Jahren bei einer Firma, die Kaffee vertreibt. Er nutzte, wie die anderen Mitarbeiter auch, Firmenfahrzeuge. Nach Anschaffung neuer Fahrzeuge ließ der Betrieb die Firmenfahrzeuge mit einer auffälligen Wrebung versehen. Bei geschlossener Tür ensteht der Eindruck , die Tür sei aufgeschoben und nackte, aus Kaffeebohnen herausragende Frauenbeine mit halb ausgezogenen roten Pumps sind zu sehen. Der Mann nutzte das umgestaltete Fahrzeug zunächst. Als zusätzlich am nächsten Tag die bislang grauen gegen neue rote Radkappen ausgetauscht wurden, weigert er sich, das Auto weiter zu benutzen und drohte an, nach Hause zu gehen. Bei dem nachfolgenden Streit bezeichnete der Mitarbeiter den neuen Firmenwagen als „Puffauto“, dass ihn durch die Gestaltung diskriminiere, und machte seine Drohung wahr. Ihm wurde daraufhin wegen Arbeitsverweigerung fristlos gekündigt.
Der Betrieb durfte dem Mitarbeiter kündigen, entschied das Gericht. Der Arbeitgeber habe im Rahmen seines Direktionsrechts die Möglichkeit, einem Arbeitnehmer ein nach seinen Vorstellungen gestaltetes Fahrzeug zuzuweisen. Die Kündigung war auch nicht auf ihre soziale Rechtfertigung hin zu überprüfen, da es sich bei dem Arbeitgeber um einen Kleinbetrieb gehandelt habe.
AG Mönchengladbach, (AZ: 2 Ca 1765/15), 14. Oktober 2015
Bild: © gstockstudio / fotolia.com
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