PKV-Tarifwechsel-Leitlinien: Versicherer nähern sich VVG

Veröffentlichung: 22.12.2015, 09:12 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Was dem Kunden vom Gesetz her per § 204 VVG garantiert ist, fasst die PKV nun für sich in verbindliche Leitlinien, die ab 2016 gelten sollen. Doch noch sind nicht alle Krankenversicherer der Initiative beigetreten.

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Zum Inkrafttreten der neuen Tarifwechsel-Leitlinien am 1. Januar 2016 erklärt der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Uwe Laue:

„Privatversicherte können ihren Schutzumfang jederzeit an ihre Bedürfnisse anpassen: Das Versicherungsvertragsgesetz garantiert ihnen das Recht auf Tarifwechsel innerhalb des eigenen Unternehmens. Seit jeher machen die Versicherer bei Beitragsanpassungen auf diesen Anspruch aufmerksam und bieten – wenn die Versicherten älter sind als 60 Jahre – Tarifalternativen mit gleichartigem Schutz zu geringeren Beiträgen an.

Um dieses Recht weiter zu stärken, hat der PKV-Verband ‚Leitlinien für einen transparenten und kundenorientierten Tarifwechsel‘ erarbeitet, die zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Sie konkretisieren nicht nur das geltende Recht, sondern gehen deutlich darüber hinaus. Künftig erhalten die Versicherten bei Beitragsanpassungen bereits ab dem 55. Lebensjahr konkrete Tarifalternativen – also fünf Jahre früher als gesetzlich vorgesehen. Außerdem verpflichten sich die Versicherer, Tarifwechsel-Anfragen innerhalb von 15 Arbeitstagen zu beantworten.

Überdies verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen, wechselwilligen Versicherten entweder alle Zieltarife aufzuzeigen oder geeignete Tarife auf der Basis eines objektiven Auswahlsystems zu benennen. Die Auswahlkriterien werden durch unabhängige Wirtschaftsprüfer kontrolliert.

Bereits jetzt bekennen sich Unternehmen mit einem Marktanteil von 80 Prozent der Versicherten zu den Leitlinien. Wer einen Tarifwechsel anstrebt, sollte direkt mit seinem Versicherer sprechen. Das kostenlose Wechselrecht ist ein gesetzlicher Anspruch – auch ohne Mitwirkung kommerzieller ‚Wechselberater‘, die sich gegen Honorar einschalten. Wenn deren ‚Erfolgshonorar‘ einseitig von der Ersparnis abhängt, besteht zudem oft die Gefahr, unbedacht auf wichtige Leistungen zu verzichten.“

Ein Tarifwechsel ist für Verbraucher aber auch deshalb so schwierig, weil eine für den Laien fast unüberschaubare Tarifvielfalt schon allein bei dem eigenen Versicherer herrscht, manche Tarife geschlossen wurden, neue dafür eingerichtet, Einschlüsse und Ausschlüsse jeweils Vor- und Nachteile mit sich bringen können. Auch die spätere preisliche Entwicklung ist schwer abzusehen, wenn man in einen vermeintlich günstigeren Tarif wechselt. Und nicht erst ab 60 hat man das Recht, den Tarif zu wechseln, sondern bei gleichartigem Versicherungsschutz kann dies jeder zu jeder Zeit beantragen.

Bild: ©  Sergey Nivens / fotolia.com

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