Muster für kurze, transparente Datenschutzhinweise
Das Bundesverbraucherschutzministerium hat im Rahmen des Nationalen IT-Gipfels 2015 zusammen mit IBM ein Muster für Datenschutzhinweise vorgestellt. Das Besondere daran: Es ist nur eine Seite lang.
Das Muster ist laut Ministerium eine einfache, konzentrierte Information über die wesentlichen Aussagen zur Datenverarbeitung. Sie werden demnach in smarten Informationskomplexen zusammengefasst. Weitere Details bekommt der Nutzer nur durch ein „Mouseover“ oder mit einem Link. Die Vorlage kann von Unternehmen genutzt werden, die ihre Datenverarbeitung gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern auf einfache Weise im Internet transparent machen wollen.
Die digitale Revolution werde nicht gelingen, wenn die Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Weg in die neue digitale Welt nicht „mitgenommen“ würden, so das Ministerium. Voraussetzung dafür sei, das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in die Technik, vor allem was den Datenschutz betreffe.
Bild: © Sergey Nivens / fotolia.com
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