Anlegeranwälte: Schlappe vor BGH?

Veröffentlichung: 04.11.2015, 09:11 Uhr - Lesezeit 2 Minuten

Wie die Süddeutsche berichtet, haben die Rechtsschutzversicherer einen bedeutenden Sieg vor dem BGH errungen. Es geht darum, dass Anwälte, die Kapitalanleger vertreten, bevorzugt Rechtsstreitigkeiten führen, wenn die Mandanten rechtsschutzversichert sind - und das auch, wenn die Klagen aussichtslos sind.

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Nun hat der BGH ein Urteil gefällt, das den Rechtsschutzversicherern folgendes erlaubt: Sie müssen nicht nur zahlen, sondern können auch unberechtigte Gebührenforderungen abwehren. So zumindest deutet wohl die Arag das Urteil.

Die Süddeutsche zitiert Arag-Chef Paul-Otto Faßbender: "Der BGH hat einen fairen Weg gefunden, damit Menschen, die bereits viel Geld durch Kapitalanlagen verloren haben, nicht noch ein zweites Mal unnötig und unberechtigt zur Kasse gebeten werden. Durch das nun bestätigte Abwehrwahlrecht ist der Versicherer gefordert, das Problem für seine Kunden zu regeln, so wie die Arag es seit Jahren vorschlägt."

Es geht um den Rechtsstreit rund um die Pleite der Securenta (die Süddeutsche berichtete). Verbraucherschützer warfen den beteiligten Anwälten schon 2010 vor, mit den betrogenen Anlegern nur Kasse machen zu wollen, da die Klage von vornherein aussichtslos gewesen sei. Auch die Arag erhebt schwere Vorwürfe gegen die Anwälte. Der Versicherer ist der Meinung, es liege eine sogenannte „Schlechterfüllung“ des Anwaltsvertrages vor, die es dem Mandanten erlaube, die Zahlung der Anwaltsgebühr zu verweigern - und sich dabei von ihrer Rechtsschutzversicherung helfen zu lassen.

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