Vorwurf: Kartellrechtsverstoß von GDV und Rechtsschutzversicherern?

Veröffentlichung: 01.10.2015, 09:10 Uhr - Lesezeit 3 Minuten

Die Kanzleien Gansel Rechtsanwälte (Berlin) und Baum • Reiter & Collegen (Düsseldorf) haben sich mit einer Beschwerde über die deutschen Rechtsschutzversicherer sowie den GDV an das Bundeskartellamt gewandt. Dabei geht es um das Regulierungsverhalten der Versicherer in den Kreditwiderrufsfällen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei Immobiliendarlehen.

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Der zentrale Vorwurf in der 38 Seiten umfassenden Beschwerde geht dahin, dass der GDV in der umstrittenen Frage der Streitwertbemessung lenkend auf die Rechtsschutzversicherer eingewirkt hat, woraufhin diese ihre Geschäftspolitik in diesem Punkt nahezu vollständig vereinheitlicht haben. Hintergrund ist ein Rundschreiben des Dachverbands an seine Mitgliedsunternehmen vom 17. Juli 2015. Darin geht der Verband auf „aktuelle Entscheidungen“ betreffend den „Streitwert zum Widerruf von Verbraucherdarlehen“ ein und stellt für die Versicherer eine Auflistung entsprechender Urteile bereit. Hierbei beschränkt sich der GDV jedoch ausschließlich auf die Wiedergabe derjenigen aktuellen Rechtsprechung, die den Interessen der Versicherer entgegenkommt und lässt so ein einseitig verzerrtes Bild der Entscheidungsrealität an deutschen Gerichten entstehen. Genau hier sehen die Beschwerdeführer die Grenze der kartellrechtlich zulässigen Rechtsberatung durch den Verband überschritten.

Darüber hinaus werden in den über 150 Seiten Anlagen zahlreiche Vorgänge dokumentiert, in denen die Rechtsschutzversicherer versuchen, Einfluss auf den Inhalt der Klageanträge zu nehmen oder Vorgaben zu der rechtlichen Vorgehensweise zu machen.

Während die Versicherer mit ihrem Vorgehen Kosten einsparen wollen, bedeutet dies für die Anwaltschaft einen massiven Eingriff in die anwaltliche Mandatsführung sowie eine erhebliche Beschneidung der Honorare. „Eine fundierte fachanwaltliche Vertretung eines kompletten Gerichtsverfahrens zu diesen Tarifen ist in den teils hochkomplexen Fällen oft kaum möglich“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Julius Reiter. Die zweifelhafte Regulierungspraxis der Versicherer birgt jedoch vor allem Nachteile für die betroffenen Verbraucher. Diese erhalten nicht in vollem Umfang den vertraglich zugesicherten Schutz, leiden unter der zeitlich verzögerten Bearbeitung ihrer Fälle, sollen zum Teil unnötige Risiken eingehen und laufen Gefahr, trotz Versicherung letztlich auf einem Teil der Gerichts- und Anwaltskosten sitzen zu bleiben.

Bild: © Jonathan Stutz / fotolia.com

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