Zwangsverrentung rechtskräftig

Veröffentlichung: 24.08.2015, 07:08 Uhr - Lesezeit 5 Minuten

Hartz IV-Empfänger müssen alle Register ziehen, um auf andere Sozialleistungsträger auszuweichen, auch wenn das für sie Nachteile bringt. So sieht es das Bundessozialgericht und veranlasste die Zwangsverrentung eines Langzeitarbeitslosen. Ein Grundsatzurteil.

(PDF)
513529_pixabay513529_pixabay

Der im März 1950 geborene Kläger bezog mit seiner Ehefrau als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II vom beklagten Jobcenter. Er konnte in den letzten Jahren nicht mehr in Arbeit vermittelt werden.

Seine rentenrechtliche Situation stellt sich wie folgt dar: Mit Vollendung seines 63. Lebensjahres kann der Kläger eine vorzeitige Altersrente in Anspruch nehmen, die nach der gesetzlichen Regelung für jeden Kalendermonat einer vorzeitigen Inanspruchnahme um 0,3 % zu kürzen ist. Erst zum 1. August 2015 erfüllt er die Voraussetzungen für den Bezug einer abschlagsfreien Regelaltersrente. Diese beträgt nach einer Auskunft des Rentenversicherungsträgers vom 31. Mai 2011 monatlich 924,66 Euro. Der Beklagte forderte den Kläger unter Hinweis auf dessen durch § 12a SGB II konkretisierte Selbsthilfeverpflichtung im September 2012 auf, einen Antrag auf vorzeitige Altersrente beginnend ab Vollendung seines 63. Lebensjahres beim Rentenversicherungsträger ‑ #59 Deutsche Rentenversicherung Rheinland ‑ #59 zu stellen. Klage und Berufung des Klägers blieben erfolglos. Die Vorinstanzen hielten seine Aufforderung zur Antragstellung, die als Verwaltungsakt erfolgt sei, durch das Jobcenter für rechtmäßig.

Während des gegen die Aufforderung zur Rentenantragstellung laufenden Klageverfahrens hat das Jobcenter am 8. Juli 2013 unter Berufung auf § 5 Absatz 3 Satz 1 SGB II für den Kläger bei der Deutschen Rentenversicherung einen Antrag auf vorzeitige Altersrente gestellt. Gegen den wegen mangelnder Mitwirkung des Klägers erteilten ablehnenden Bescheid des Rentenversicherungsträgers hat das Jobcenter während des Revisionsverfahrens Widerspruch eingelegt.

Der 14. Senat des Bundessozialgerichts hat auf die Revision des Klägers am 19. August 2015 entschieden, dass die angefochtene Aufforderung zur Rentenantragstellung rechtmäßig ist. Die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür (§ 5 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit § 12a SGB II) sind erfüllt. Danach kann der SGB II-Leistungsträger, kommt der Leistungsberechtigte seiner Verpflichtung zur Inanspruchnahme vorrangiger Leistungen eines anderen Trägers nicht nach, ihn zur Beantragung dieser Leistungen auffordern und bei unterbliebener Mitwirkung für den Leistungsberechtigten den Antrag stellen. Zu den vorrangigen Leistungen gehört grundsätzlich auch die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente nach Vollendung des 63. Lebensjahres trotz der mit ihr verbundenen dauerhaften Rentenabschläge. Die Inanspruchnahme einer vorzeitigen Altersrente durch den Kläger ist erforderlich, weil dies zur Beseitigung seiner Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II führt. Der Verpflichtung des Klägers steht die Verordnung zur Vermeidung unbilliger Härten durch Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente nicht entgegen, weil keiner der in der Unbilligkeitsverordnung abschließend geregelten Ausnahmetatbestände eingreift. Im Rahmen seiner Ermessensausübung hinsichtlich des Ob einer Aufforderung zur Antragstellung hat sich der Beklagte mit den vom Kläger gegen eine vorzeitige Renteninanspruchnahme vorgebrachten Argumenten auseinander gesetzt und andere Gründe für ein Abweichen vom gesetzlichen Regelfall der vorzeitigen Inanspruchnahme nicht erkennen können. Ermessensfehler sind insoweit nicht ersichtlich. Sie drängen sich auch für den Senat nicht auf, zumal die vorzeitige Altersrente trotz der Abschläge erheblich höher als der Arbeitslosengeld II-Bedarf des Klägers ist, weshalb er durch deren Bezug nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB XII würde.

Bild: © geralt / pixabay.com

(PDF)

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht