Steuerirrtum im Ehevertrag: BFH ermöglicht rückwirkende Korrektur

Veröffentlichung: 21.08.2025, 14:08 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

Zwei Eheleute, ein notariell beurkundeter Ehevertrag, einige GmbH-Anteile – und mittendrin das Finanzamt, das unerwartet steuerliche Ansprüche anmeldet. Mit genau dieser Konstellation hatte sich der Bundesfinanzhof (BFH) in seiner Entscheidung vom 9. Mai 2025 (Az. IX R 4/23) zu befassen.

(PDF)
BFH: Irrtum über Steuerfolgen im Ehevertrag kann rückwirkend zur Steuerfreiheit führen – unter engen Bedingungen.BFH: Irrtum über Steuerfolgen im Ehevertrag kann rückwirkend zur Steuerfreiheit führen – unter engen Bedingungen.Adobe

Worum ging es?

Das Ehepaar hatte sich entschieden, den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft aufzugeben und Gütertrennung zu vereinbaren – eine zivilrechtlich durchaus komplexe Neuregelung. Aus der vertraglichen Umstellung ergab sich ein Zugewinnausgleichsanspruch der Ehefrau, den der Ehemann durch die Übertragung von GmbH-Anteilen erfüllen wollte.
Beide Partner gingen – gestützt auf steuerliche Beratung – davon aus, dass dieser Vorgang einkommensteuerlich nicht relevant sei. Diese Einschätzung erwies sich jedoch als unzutreffend: Das Finanzamt wertete die Übertragung als steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang im Sinne des § 17 EStG und setzte entsprechend Einkommensteuer fest.

Die Korrektur

Konfrontiert mit der steuerlichen Belastung, änderten die Eheleute ihren Vertrag: Die Anteilsübertragung wurde rückgängig gemacht, stattdessen wurde eine Geldzahlung vereinbart und der verbleibende Ausgleichsanspruch gestundet.
Das Finanzgericht erkannte die Vertragsänderung an – und auch der BFH folgte dieser Bewertung: Lag bei beiden Ehepartnern ein übereinstimmender Irrtum über die steuerlichen Folgen vor, der bereits bei Vertragsschluss bestand und Grundlage der Vereinbarung war, kann der ursprüngliche Vorgang steuerlich rückwirkend als nicht erfolgt behandelt werden.

Die Voraussetzungen

Gleichzeitig betont der BFH, dass ein solcher Rückgriff auf die Irrtumslehre nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich ist. Konkret müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Beide Ehegatten unterlagen demselben steuerlichen Irrtum,
  • der Irrtum bestand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses,
  • und er war von so wesentlicher Bedeutung, dass er die Geschäftsgrundlage der Vereinbarung bildete.

Ein ausdrücklicher Vermerk im Vertragstext ist hierfür nicht erforderlich – dennoch bleibt die Schwelle für eine steuerlich wirksame Rückabwicklung hoch.

Praxisrelevanz

Die Entscheidung verdeutlicht, wie schnell zivilrechtlich motivierte Gestaltungen in steuerliches Risiko umschlagen können – insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen im ehelichen Kontext. Wer hierbei ohne belastbare steuerrechtliche Absicherung agiert, setzt sich potenziell erheblichen finanziellen Belastungen aus.
Nur wenn ein grundlegender und nachweisbarer Irrtum vorliegt, lässt sich die steuerliche Konsequenz im Nachhinein korrigieren. Das Urteil des BFH unterstreicht damit die Relevanz sorgfältiger Vertragsgestaltung und fundierter Beratung an der Schnittstelle zwischen Familien- und Steuerrecht.

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Wer eine Eigentumswohnung vermietet und regelmäßig in die Erhaltungsrücklage einzahlt, kann diese Beträge nicht sofort steuerlich geltend machen.Wer eine Eigentumswohnung vermietet und regelmäßig in die Erhaltungsrücklage einzahlt, kann diese Beträge nicht sofort steuerlich geltend machen.Foto: Adobestock
Wohngebäude

BFH-Urteil: Kein sofortiger Steuerabzug für Hausgeld in die Erhaltungsrücklage

Wenn Eigentümer einer vermieteten Wohnung monatliches Hausgeld an die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zahlen, fließt ein Teil davon in die sogenannte Erhaltungsrücklage. Doch wann genau können Vermieter diese Zahlungen steuerlich geltend machen?
Das Urteil des BFH stärkt die steuerliche Planbarkeit von Unternehmensnachfolgeregelungen.Das Urteil des BFH stärkt die steuerliche Planbarkeit von Unternehmensnachfolgeregelungen.Foto: Adobestock
Chefsache

BFH: Keine Lohnbesteuerung bei Schenkung von Gesellschaftsanteilen zur Unternehmensnachfolge

Die unentgeltliche Übertragung von Gesellschaftsanteilen an leitende Mitarbeiter im Rahmen einer Unternehmensnachfolge führt nicht zwingend zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20. November 2024 (Az. VI R 21/22) und bestätigte damit die Auffassung des Finanzgerichts (FG).
Der BFH verschiebt die gewerbesteuerliche Betrachtung weg vom einzelnen Mietvertrag hin zur wirtschaftlichen Funktion angemieteter Infrastruktur. Das könnte viele Dienstleistungsmodelle steuerlich verändern.Der BFH verschiebt die gewerbesteuerliche Betrachtung weg vom einzelnen Mietvertrag hin zur wirtschaftlichen Funktion angemieteter Infrastruktur. Das könnte viele Dienstleistungsmodelle steuerlich verändern.Experten
Steuern

BFH präzisiert gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Hotelzimmermieten

Der BFH stellt klar, wann angemietete Hotelzimmer zum fiktiven Anlagevermögen zählen und damit die Gewerbesteuer erhöhen können. Die funktionale Bedeutung angemieteter Infrastruktur rückt stärker in den Mittelpunkt der Gewerbesteuer.
WilliamCho / pixabay
Urteile

Investmentsteuerreform: BFH stoppt Besteuerung von Phantomgewinnen

Der Bundesfinanzhof hat ein Grundsatzurteil zur Investmentsteuerreform gefällt: Verluste aus Altanteilen dürfen nicht gekürzt werden, wenn sie auf zuvor nur fiktiv entstandenen Gewinnen beruhen. Eine Besteuerung von Phantomgewinnen ist damit unzulässig.

Unsere Themen im Überblick

Informieren Sie sich über aktuelle Entwicklungen und Hintergründe aus zentralen Bereichen der Branche.

Themenwelt

Praxisnahe Beiträge zu zentralen Themen rund um Vorsorge, Sicherheit und Alltag.

Wirtschaft

Analysen, Meldungen und Hintergründe zu nationalen und internationalen Wirtschaftsthemen.

Management

Strategien, Tools und Trends für erfolgreiche Unternehmensführung.

Recht

Wichtige Urteile, Gesetzesänderungen und rechtliche Hintergründe im Überblick.

Finanzen

Neuigkeiten zu Märkten, Unternehmen und Produkten aus der Finanzwelt.

Assekuranz

Aktuelle Entwicklungen, Produkte und Unternehmensnews aus der Versicherungsbranche.

Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk

Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."
Ausgabe 03/26

"Ein kurzfristiges Strohfeuer machen wir nicht mit."

Frank Kettnaker und Christian Pape - Vorstand ALH Gruppe
"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."
Ausgabe 10/25

"Viele Eltern unterschätzen die finanziellen Folgen, wenn ihr Kind berufsunfähig wird."

Jens Göhner, Leiter Produktmanagement der Stuttgarter
"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"
Ausgabe 07/25

"Unabhängigkeit hat viele Gesichter"

Was bedeutet Unabhängigkeit im Versicherungsvertrieb wirklich?
"Das Gesamtpaket muss stimmen"
Ausgabe 05/25

"Das Gesamtpaket muss stimmen"

Bernd Einmold & Sascha Bassir
Kostenlos

Alle Ausgaben entdecken

Blättern Sie durch unser digitales Archiv im Kiosk und lesen Sie alle bisherigen Ausgaben des ExpertenReports. Zur Kiosk-Übersicht