Neue Regelungen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung: VOLKSWOHL BUND passt BU MODERN an

Die VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a.G. hat zum Jahresbeginn Anpassungen an ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung BU MODERN vorgenommen. Mit neuen Tarifstrukturen und geänderten Regelungen sollen die Bedingungen für Versicherte und Vertriebspartner flexibler gestaltet werden.

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Der Volkswohl Bund hat den Abfragezeitraum für psychische Erkrankungen von zehn auf fünf Jahre verkürzt (Symbolbild).Der Volkswohl Bund hat den Abfragezeitraum für psychische Erkrankungen von zehn auf fünf Jahre verkürzt (Symbolbild).PublicDomainPictures / Pixabay

Berufsklassen durch Tarifstufen ersetzt

Eine wesentliche Neuerung ist die Abschaffung der bisherigen Berufsklassen. Stattdessen erfolgt die Beitragsberechnung nun auf Grundlage von Tarifstufen, die die individuellen Tätigkeiten der Versicherten berücksichtigen. Faktoren wie Ausbildung, Anteil der Bürotätigkeit und Personalverantwortung fließen stärker in die Kalkulation ein. Dadurch können sich in manchen Fällen günstigere Beiträge ergeben.

Geänderter Abfragezeitraum bei psychischen Erkrankungen

Der Abfragezeitraum für psychische Erkrankungen wurde von zehn auf fünf Jahre verkürzt. Diese Regelung soll den Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung erleichtern und die Antragsstellung weniger aufwändig machen.

Anpassungen bei Nachversicherungen und Einkommensnachweisen

Einkommensnachweise sind künftig erst ab einer versicherten Monatsrente von mehr als 2.500 Euro erforderlich, unabhängig von der Ausbildung oder Tätigkeit des Versicherten. Darüber hinaus wurden die Grenzen für die Nachversicherungsmöglichkeiten angehoben, um höhere Monatsrenten zu ermöglichen.

Zusätzliche Option: „Einmalleistung“

Mit dem neuen Baustein „Einmalleistung“ erhalten Betroffene zu Beginn der Berufsunfähigkeit eine einmalige Zahlung in Höhe von zwölf Monatsrenten. Diese Zahlung erfolgt zusätzlich zu den laufenden BU-Leistungen und soll eine schnelle finanzielle Überbrückung ermöglichen.

Leistung bei Arbeitsunfähigkeit

Neu ist auch die Regelung, dass eine Leistung bei Arbeitsunfähigkeit bereits nach sechs Wochen beantragt werden kann, sofern absehbar ist, dass diese mindestens sechs Monate andauern wird.

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