Die Hannoversche Lebensversicherung erweitert ihr Portfolio mit einer Grundfähigkeitsversicherung, die den Verlust zentraler Alltagsfähigkeiten absichert. Neben Basis- und Premium-Tarifen bietet das Produkt zahlreiche Zusatzoptionen.
Die neue Grundfähigkeitsversicherung der Hannoversche bietet Schutz vor den finanziellen Folgen des Verlusts elementarer Fähigkeiten durch Krankheit oder Unfall. Im Basis-Tarif sind 18 wesentliche Fähigkeiten wie Gehen, Sprechen, der Gebrauch eines Arms oder die geistige Leistungsfähigkeit abgesichert. Der Premium-Tarif erweitert den Schutz um zusätzliche Fähigkeiten wie Knien und Bücken, Bildschirmarbeit oder die Nutzung von Smartphones und Tablets. Kinder sind bereits ab einem Alter von sechs Jahren versicherbar. Im Leistungsfall zahlt die Versicherung eine monatliche Rente.
Optionale Bausteine für individuellen Schutz
Versicherte können den Schutz durch verschiedene Bausteine ergänzen:
- „Psyche“: Ein Einmalbetrag in Höhe einer Jahresrente wird bei Erschöpfungszuständen oder Konzentrationsverlusten ausgezahlt. Zusätzlich bietet der „Krisen-Airbag“ finanzielle Hilfe von bis zu 2.000 Euro, etwa zur Trauerbewältigung.
- „Schwere Erkrankungen“: Bei Diagnosen wie Krebs oder schweren Herz- und Lungenerkrankungen leistet die Versicherung eine Einmalzahlung. Auch bei schwerer Erkrankung oder längerem Krankenhausaufenthalt von Kindern wird eine Jahresrente gezahlt.
- „Bauhandwerk“: Speziell für Handwerker bietet dieser Baustein Schutz bei dem Verlust typischer Fähigkeiten wie Arbeiten auf Knien oder über Kopf.
- „Arbeitsunfähigkeit“: Bei einer Krankschreibung über mindestens sechs Monate zahlt die Versicherung eine Rente für bis zu zwei Jahre.
Hohe Flexibilität und Nachversicherungsgarantien
Die Grundfähigkeitsversicherung passt sich flexibel den Lebensumständen der Kunden an. Durch Nachversicherungsgarantien können Rentenleistungen bis 48.000 Euro erhöht werden. Dynamikoptionen ermöglichen Rentenerhöhungen bis zu 120.000 Euro. Zusätzlich bietet die Versicherung eine Verlängerungsoption bei einer Anhebung der Renten-Regelaltersgrenze. Sollte ein Leistungsantrag abgelehnt werden, beteiligt sich die Hannoversche an den entstehenden Kosten für die Leistungsfallprüfung.
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