Sollen Beamte auf Probe zur Absicherung ihrer Arbeitskraft beraten werden, sind die Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsvertrag besonders zu beachten, stellt Alexander Schrehardt von AssekuranZoom vor.
Sofern ein Beamter im Fall der Dienstunfähigkeit nicht anderweitig eingesetzt oder sein Verbleib in einem aktiven Dienstverhältnis mit einer Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit gesichert werden kann, hat der Betroffene einen Anspruch auf die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand. Doch nicht alle dienstunfähigen Beamte werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt. So kann der Dienstherr einen Beamten auf Probe beziehungsweise einen Beamten auf Widerruf im Fall der Dienstunfähigkeit entlassen. Der qualifizierten Absicherung des Dienstunfähigkeitsrisikos kommt für diese beiden Beamtengruppen deshalb eine ganz besondere Bedeutung zu.
Was leistet ein privater Vorsorgevertrag?
Vor der Einrichtung einer Berufsunfähigkeitsversicherung für einen Beamten auf Probe oder einen Beamten auf Widerruf sollte der Vermittler die Leistungsvoraussetzungen im Versicherungsfall sehr genau prüfen. So sollte ein leistungspflichtiger Versicherungsfall mit der Entlassung des Beamten aus seinem Dienstverhältnis infolge Dienstunfähigkeit verbindlich begründet werden können. Nachdem der Lebensversicherer die Voraussetzungen für seine Leistungspflicht in regelmäßigen Intervallen zu überprüfen hat, muss geklärt werden, ob auch das Nachprüfungsverfahren – zeitlich befristet – auf die Dienstunfähigkeit der versicherten Person oder auf eine mögliche Berufsunfähigkeit abstellt.
Bedarfsgerechte Versorgung gesichert?
Während Beamte auf Lebenszeit im Fall einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand infolge Dienstunfähigkeit Anspruch auf ein Ruhegehalt haben, verlieren dienstunfähige Beamte auf Probe und dienstunfähige Beamte auf Widerruf im Fall ihrer Entlassung aus dem Dienstverhältnis nicht nur ihren Arbeitsplatz, sondern auch ihre laufenden Einkünfte. Diese beiden Beamtengruppen haben somit gegenüber Beamten auf Lebenszeit einen viel höheren Vorsorgebedarf. Qualifizierte Anbieter von Premiumtarifen lösen dieses Problem mit einer erhöhten Leistung in dieser Dienstanfängerphase. So kann vereinbart werden, dass der Versicherer eine um 50 Prozent erhöhte Berufsunfähigkeitsrente ausbezahlt, wenn ein Beamter auf Probe oder ein Beamter auf Widerruf wegen Dienstunfähigkeit aus seinem Dienstverhältnis ohne versorgungsrechtliche Ansprüche entlassen wird. Premiumanbieter bieten diese erhöhte Leistung auch bei Beamten auf Lebenszeit, die noch keine versorgungsrechtlichen Ansprüche erworben haben.
Einmal Beamter … Immer Beamter?
Schon der berühmte Dichter Friedrich Schiller hatte den Rat „Darum prüfe, wer sich ewig bindet!“ erteilt. Ein Beamtenverhältnis auf Probe räumt beiden Vertragsparteien die Möglichkeit der Prüfung ein. Während der Dienstherr die fachliche Eignung des Anwärters während der Probezeit unter die Lupe nehmen kann, hat der Beamte auf Probe die Möglichkeit seine Dienstaufgaben und -pflichten, die Aufstiegschancen und die Besoldung seiner Tätigkeit zu bewerten. Sofern andere berufliche Alternativen locken, kann der Anwärter auch auf eigenen Wunsch aus seinem Dienstverhältnis ausscheiden und eine berufliche Herausforderung in der freien Wirtschaft annehmen. Auch Beamte auf Lebenszeit geben unter Umständen mit einem Berufswechsel ihren Beamtenstatus auf. So wird beispielsweise ein verbeamteter Oberarzt, der eine Chefarztstelle an einem städtischen Krankenhaus annimmt, regelmäßig in ein Angestelltenverhältnis wechseln.
Auch der Versicherungsschutz zur Absicherung der Arbeitskraft muss einer beruflichen Veränderung Rechnung tragen. Deshalb sind bei der Absicherung von Beamten nicht nur die Leistungsvoraussetzungen bei Dienst-, sondern auch bei Berufsunfähigkeit immer kritisch zu hinterfragen.
Mit der Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe können die Weichen für einen Beamtenlaufbahn gestellt werden. Allerdings garantiert der Dienstherr zu diesem Zeitpunkt keine Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit und den einen oder anderen Beamten locken vor allem auch gute Angebote in ein Angestelltenverhältnis in der freien Wirtschaft. In diesen Fällen muss der private Vorsorgevertrag die qualifizierte Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos sicherstellen. Ein Leistungsversprechen, das die Bayerische mit ihrem Tarif BU PROTECT garantiert.
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