Können Studenten berufsunfähig werden?

Die qualifizierte Absicherung der eigenen Arbeitskraft ist ein wichtiger Beitrag zur persönlichen Existenzsicherung und sollte möglichst frühzeitig eingerichtet werden. Allerdings kommt der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung bei Eintritt in das Berufsleben oftmals zu spät. Alexander Schrehardt von AssekuranZoom nimmt das Berufsunfähigkeitsrisiko von Studenten unter die Lupe.

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Depressionen geschürt von Prüfungsängsten und Erfolgsdruck kann bereits in jungen Jahren eine psychotherapeutische Behandlung erfordern, die dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung unter Umständen entgegensteht. Natürlich kann mit dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu Beginn auch ein niedriges Eintrittsalter konserviert werden. Bei der Absicherung eines Studenten gegen Berufsunfähigkeit stellt sich allerdings eine wichtige Frage: Was ist der „Beruf“ des Studenten und wie wird dieser bei der Tarifierung berücksichtigt? Stellt man die Versicherungsbedingungen der verschiedenen Anbieter gegenüber, so werden inhaltliche Unterschiede schnell deutlich.

Die Ausbildung an einer Universität gliedert sich regelmäßig in ein Vor- und ein Hauptstudium. Viele Studenten nutzen das Vorstudium zur Orientierung und als Grundlage für die berufliche Entscheidungsfindung. In nicht wenigen Fällen wechseln Studenten während des Vorstudiums die Fachrichtung, sodass die Beurteilung einer möglichen Berufsunfähigkeit auf die Lebensstellung des Studenten vor Beginn des Studiums abstellt. Mit dem Eintritt in das Hauptstudium fallen dann meist auch die Würfel für die spätere Berufswahl. Die Beurteilung der Berufsunfähigkeit des Studenten sollte daher im Versicherungsfall auf der Lebensstellung basieren, die der Student mit dem erfolgreichen Abschluss seines Hauptstudiums erreichen würde. Die objektive Aufteilung in Vor- und Hauptstudium sollte im Rahmen der Leistungsprüfung auf die Regelstudienzeit abstellen, wobei die erste Hälfte der Regelstudienzeit dem Vorstudium und die verbleibende Zeit dem Hauptstudium zugeordnet werden sollte.

Bekanntlich kann der Euro nur einmal ausgegeben werden und viele Studierende müssen sich zumindest teilweise über BAföG oder ein Sponsoring der Eltern finanzieren. Das Budget für die Einrichtung einer BU-Versicherung ist daher meist sehr gering und ein Vorsorgevertrag kann oftmals nicht mit einem bedarfsgerechten Versicherungsschutz eingerichtet werden. Mit dem Abschluss des Studiums und dem Eintritt in das Berufsleben sollten deshalb immer der bestehende Versicherungsschutz sowie die Berufsgruppeneinstufung geprüft und der Versicherungsvertrag neu geordnet werden. Das Recht auf eine (Über-) Prüfung und Änderung der Berufsgruppe unter Berücksichtigung des konkreten Berufs sollte in den AVB allerdings immer als „Einbahnstraße“ ausgestaltet sein, das heißt eine mögliche Vertragsänderung sollte nur eine Besserstellung des Kunden vorsehen. Premiumtarife sehen bei Eintritt in das Berufsleben auch eine Nachversicherungsgarantie vor, mit der die versicherte BU-Rente ohne eine erneute Risikoprüfung deutlich angehoben werden kann.

Viele Gesellschaften befristen das Einlösen des Nachversicherungsjokers auf einen Zeitraum von sechs Monaten, gerechnet ab dem Beginn der beruflichen Tätigkeit. Mit Blick auf die übliche sechsmonatige Probezeit erscheint dieser Zeitraum als zu knapp bemessen und dem Versicherungsnehmer sollte für das Einlösen seiner „Berufsstartergarantie“ ein Zeitraum von 12 Monaten eingeräumt werden. Diese Regelung ermöglicht auch den geforderten Nachweis eines zeitlich unbefristeten oder eines Arbeitsverhältnisses mit einer Mindestlaufzeit von zum Beispiel zwei Jahren.

Die frühzeitige Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos ist mit Blick auf Zivilisations- und psychische Krankheiten mit Nachdruck anzuraten. Allerdings stellt sich die Frage, welcher Beruf beispielsweise im Fall eines Studenten versichert wird. Die Bayerische erklärt hierzu in ihren Versicherungsbedingungen, dass für einen Studenten im Hauptstudium der angestrebte Beruf Grundlage für die Tarifierung und die Einrichtung des Versicherungsschutzes ist.

Alexander Schrehardt

Nach Abschluss seines Studiums an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg war Herr Schrehardt seit 1984 bei namhaften Versicherungsmaklerunternehmen in den Unternehmensbereichen Personenversicherung und Pensionsmanagement tätig. Die regelmäßige und kontinuierliche Teilnahme an Vorträgen und Seminaren zur eigenen Weiterbildung waren dabei für Herrn Schrehardt ebenso verpflichtend wie ein Aufbaustudium zum Betriebswirt für betriebliche Altersversorgung (FH) an der Fachhochschule Koblenz. Im Jahr 2019 gründete er zudem mit Brigitte Hicker das Beratungsunternehmen AssekuranZoom.

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