ARAG Gewerbe-Rechtsschutz mit Rückwärtsdeckung und neuen Leistungen

Privatkunden steht der ARAG Konzern schon seit Jahren mit innovativen Soforthilfe-Lösungen zur Seite, wenn diese einen Rechtsschutzfall haben, aber noch keine Rechtsschutzversicherung. Mit dem neuen ARAG Aktiv-Rechtsschutz mit Soforthilfe für Selbstständige ist es ab sofort auch Firmen möglich, sich rückwirkend abzusichern. Der rechtliche Schutz von Unternehmen ist in unserer zunehmend komplexer werdenden Geschäftswelt von entscheidender Bedeutung. "Aus diesem Grund haben wir unseren ARAG Aktiv-Rechtsschutz für Selbstständige weiter ausgebaut und unser Produktportfolio erweitert. Unsere zusätzlich neu eingeführte Produktlinie mit Soforthilfe umfasst sogar eine Rückwärtsdeckung für einen bereits eingetretenen Rechtsfall. Das ist einzigartig im Markt für gewerbliche Rechtsschutzversicherungen", unterstreicht Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied Vertrieb, Produkt und Innovation bei der ARAG SE. Der ARAG Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe ist in den Varianten Komfort und Premium abschließbar. Die Soforthilfe gilt einmalig für außergerichtliche Fälle und umfasst sämtliche Rechtsgebiete, unabhängig vom abgeschlossenen Risiko. In der Komfort-Variante werden dabei Kosten von bis zu 2.000 Euro übernommen und in der Premium-Variante bis zu 3.000 Euro. Im Premium-Tarif kann der Kunde dabei auch außergerichtliche Unterstützung für Fälle aus dem Firmenvertragsrecht in Anspruch nehmen. Nach Nutzung der einmaligen Soforthilfe profitiert der Kunde von einem vollumfassenden Gewerbe-Rechtsschutz für eine Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren.

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Innovativer Ausbau des ARAG Gewerbe-Rechtsschutzes

Der modernisierte und erweiterte ARAG Aktiv-Rechtsschutz für Selbstständige, der auch die Basis für den ARAG Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe bildet, bietet Firmen in den bekannten Varianten Basis, Komfort und Premium einen modernen Rechtsschutz nach Maß. Ein Novum im Gewerbe-Rechtsschutz ist die Einführung des Universal-Rechtsschutzes in der Premium-Variante. Dieser bietet dem Kunden während der Vertragslaufzeit einmalig einen außergerichtlichen Rechtsschutz für alle Rechtsgebiete - ganz unabhängig von den abgeschlossenen Bausteinen - und zwar ohne Wartezeit. Dabei werden Kosten von bis zu 1.000 Euro übernommen, auch beispielsweise für eine vorsorgliche Beratung. Die Integration eines Forderungsausfallschutzes in der Premium-Variante des ARAG Gewerbe-Rechtschutzes bietet dem Kunden einen zusätzlichen Mehrwert: Wenn ein säumiger Kunde oder Abnehmer seine Forderung nicht begleichen kann, wird die nicht einbringbare Forderung erstattet. Dies gilt für zwei Fälle im Jahr und jeweils zur festgelegten Maximalsumme. Die Maximalsumme verdoppelt sich, wenn zuvor das ARAG Online-Forderungsmanagement genutzt wurde. Zusätzliches Highlight ist der Drohnen-Rechtsschutz im Verkehrsbereich bei Streitigkeiten rund um den Gebrauch von Drohnen bis vier Kilogramm, zum Beispiel bei Schadenersatz-, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren. Abgedeckt sind Kosten bis zu 10.000 Euro in der Komfort-Variante und bis maximal 30.000 Euro in der Premium-Variante. Neu in der Premium-Variante ist der Rechtsschutz für anwaltliche Tätigkeiten rund um das Patent- und Urheberrecht. In diesem Zusammenhang haben wir auch das Sublimit im Wettbewerbsrecht von 5.000 Euro auf 10.000 Euro erhöht.

Verfügbar für alle Vertriebskanäle und Belohnung von Nachhaltigkeit

Die neue Generation des ARAG Gewerbe-Rechtsschutzes sowie der neue ARAG Gewerbe-Rechtsschutz mit Soforthilfe stehen ab sofort für alle Vertriebskanäle - inklusive Makler - bereit. Darüber hinaus wird auch nachhaltiges Wirtschaften belohnt: Die ARAG reduziert die Prämie, wenn Unternehmen ein Nachhaltigkeitszertifikat besitzen oder durch die Nutzung von Öko-Strom beziehungsweise einer elektrifizierten Fahrzeugflotte einen positiven Beitrag für die Umwelt leisten.

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