Die gesetzlichen Mindestversicherungssummen in der Vermögensschaden- beziehungsweise Berufshaftpflichtversicherung erhöhen sich für Versicherungsvermittler zum 9. Oktober 2024.
Für jeden einzelnen Schadensfall wird die Summe um 264.230 Euro auf 1.564.610 Euro angehoben. Für alle Schadensfälle eines Jahres wird sie künftig bei 2.315.610 Euro und damit 391.050 Euro über dem bisherigen Wert liegen.
Der SdV hat sich aktiv dafür eingesetzt, dass diese erhöhte Anforderung ohne zusätzliche finanzielle Belastung für seine Mitglieder erfüllt werden kann.
Durch intensive Verhandlungen mit den Vertragspartnern wurde erreicht, dass die Erhöhung der Mindestversicherungssummen für alle Mitglieder des SdV prämienneutral bleibt. Dies bedeutet, dass unsere Mitglieder keinen zusätzlichen Beitrag für die Anpassung der Versicherungssummen zahlen müssen. Darüber hinaus konnten wir erreichen, dass einige unserer Vertragspartner zusätzliche Verbesserungen im Deckungsumfang vorgenommen haben, um unseren Mitgliedern noch mehr Sicherheit und Schutz zu bieten.
"Wir sind äußerst erfreut über das Ergebnis der Verhandlungen mit unseren Vertragspartnern", sagt der geschäftsführende Vorstand Dirk Czaya von SdV e.V. "Die prämienneutrale Anpassung und die verbesserten Bedingungen sind ein Beweis für die Stärken unseres Verbandes, die Interessen unserer Mitglieder zu vertreten und ihnen den bestmöglichen Nutzen zu bieten."
“Diese positive Entwicklung unterstreicht die Vorteile einer SdV-Mitgliedschaft, die noch weit mehr bietet als nur eine günstige und leistungsstarke VSH”, so Czaya abschließend.
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Die geplanten Anpassungen um rund 264.000 Euro je Schadenfall und etwa 390.000 Euro je Schadenjahr wären bei Umsetzung die höchsten seit Einführung der Pflichtversicherung im Jahr 2007. Es bleibt abzuwarten, ob die Summenerhöhungen im Bestand beitragsneutral erfolgen werden.
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