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Die europäischen Gesetzgeber haben sich im Trilog auf die Ausgestaltung eines europäischen Gesundheitsdatenraums (EHDS) geeinigt. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen kommentiert.
„Mit der formellen Annahme des Trilogergebnisses zum European Health Data Space im Europäischen Parlament gelingt ein weiterer Schritt zu einer grenzüberschreitenden medizinischen Versorgung. Das Recht der EU-Bürger, jederzeit auf ihre persönlichen medizinischen Daten zugreifen zu können, stärkt die Position des mündigen Patienten.
Großes Potenzial hat die sogenannte Sekundärnutzung. Dabei werden anonymisierte Gesundheitsdaten für weitere Zwecke wie Forschung, Entwicklung oder die statistische Analyse der Therapiewirksamkeit verwendet.
Leider verpasst das Regelwerk die Chance den Nutzungsbereich auszuweiten. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Versicherern die Sekundärnutzung anonymisierter Daten nicht ermöglicht wird. Auf diese Weise hätten neueste medizinische Erkenntnisse verwendet werden können, um Leistungsverpflichtungen noch zuverlässiger zu kalkulieren.“