Elterngeld: Ab 1. April gilt eine neue Obergrenze beim Einkommen

Veröffentlichung: 08.04.2024, 11:04 Uhr - Lesezeit 4 Minuten

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Das Elterngeld dient dazu, die Verdienstausfälle von Eltern in der Zeit kurz nach einer Geburt auszugleichen. Anfang April gibt es hier eine wichtige Neureglung, welche die Einkommensgrenze betrifft.

Hilfe für Eltern nach der Geburt ihres Nachwuchses

Das Elterngeld vom Staat ist eine Ersatzleistung für das bisherige Einkommen. Eltern oder Elternteile erhalten es, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes daheimbleiben und gar nicht oder nur zum Teil wieder ins Erwerbsleben zurückkehren. Zuletzt wurde das Bundeselterngeld- sowie das Elternzeitgesetz während der Coronakrise novelliert. So wird unter anderem seit dem 1. September 2021 das Elterngeld nicht mehr gekürzt, wenn zeitgleich andere Einkommensersatzleistungen bezogen wurden.

Außerdem gibt es seitdem eine Sonderregelung bei der Geburt von Frühchen: Kommt ein Kind mindestens sechs Wochen vor Termin zur Welt, erhalten die Eltern zwischen einem und vier Monate länger Elterngeld. Jetzt steht eine neue, grundlegende Änderung an.

Senkung von 300.000 auf 200.000 Euro

Bis zum 31. März dieses Jahres erfolgte die Finanzierung des im Jahr 2021 verbesserten Elterngeldes durch eine Absenkung der Einkommensobergrenze: Paare mit einem zu versteuernden Einkommen über 300.000 Euro erhielten seit dem 1. September 2021 kein Elterngeld mehr, ebenso wie Alleinerziehende, die mehr als 250.000 Euro verdienten. Durch diese Regelung verkleinerte sich die Anzahl der Bezugsberechtigten.

Laut einem Posting auf dem Instagram-Account des Finanzdienstleisters tecis senkt die Bundesregierung nun ab dem 1. April 2024 die Einkommensgrenze erneut, ab der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Sie sinkt von 300.000 auf 200.000 Euro. Die Neuregelung gilt für Paare, deren Kind am oder nach dem 1. April dieses Jahres geboren wird. Für Alleinerziehende sinkt die Obergrenze ebenfalls auf 200.000 Euro.

Laut dem tecis-Beitrag ist zudem ein gleichzeitiger Bezug des Elterngeldes für beide Eltern nur noch für maximal einen Monat bis zum 12. Lebensmonat des Kindes möglich, wobei es beim ElterngeldPlus, dem Partnerschaftsbonus sowie Mehrlingen und Frühchen Sonderregelungen gibt. Der Grund für die Neuregelung sind Haushaltseinsparungen, so der Info-Beitrag von tecis.

Aus dem gleichen Grund ist bereits eine zweite Stufe bei der Einkommensgrenze zum Erhalt des Elterngeldes geplant: Für Kinder, die nach dem 1. April 2025 geboren werden, soll eine Grenze von 175.000 Euro gelten.

Wie wird Elterngeld beantragt?

Grundsätzlich haben Eltern, die in Deutschland wohnen oder hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch aufs Elterngeld. Sie müssen für die Betreuung und Erziehung des Kindes zuständig sein und mit ihm in einem Haushalt leben. Neben Elternpaaren sind auch Alleinerziehende und Adoptiv- oder Pflegeeltern bezugsberechtigt.

Der Antrag aufs Elterngeld kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden, am besten innerhalb der ersten drei Monate nach der Geburt. Der Vordruck für den Antrag ist direkt bei der Elterngeldstelle oder online erhältlich.

Dem Antrag müssen folgende Nachweise beigelegt werden: die Geburtsurkunde, Einkommensnachweise, Bescheinigungen der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld nach der Geburt und eine Bescheinigung vom Arbeitgeber bei Zuschüssen zum Mutterschaftsgeld. In bestimmten Fällen benötigt die Elterngeldstelle noch weitere Unterlagen, um das Elterngeld zu bewilligen.

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