Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Mai 2023 um 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen. Im April 2023 hatte sie bereits um 4,8 Prozent gegenüber April 2022 zugenommen.
Bei den Ergebnissen ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Die Insolvenzstatistik bildet nur Geschäftsaufgaben ab, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens ablaufen, nicht jedoch solche aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten. Diese und weitere Hinweise sind bei der Interpretation der Insolvenzstatistiken zu beachten.
Mehr Unternehmensinsolvenzen im Q1 2023
Im 1. Quartal 2023 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 4 117 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das bedeutet einen Anstieg um 18,2 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2022. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Quartal 2023 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf rund 6,7 Milliarden Euro. Im 1. Quartal 2022 hatten die Forderungen bei rund 3,9 Milliarden Euro gelegen.
Insolvenzhäufigkeit im Bereich Verkehr und Lagerei am höchsten
Bezogen auf 10 000 Unternehmen gab es im 1. Quartal 2023 in Deutschland zwölf Unternehmensinsolvenzen. Die meisten Insolvenzen je 10 000 Unternehmen entfielen auf den Wirtschaftsabschnitt Verkehr und Lagerei mit 26 Fällen. Dann folgten die Bereiche Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden sowie sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (zum Beispiel Zeitarbeitsfirmen) mit jeweils 20 Fällen. Die geringste Insolvenzhäufigkeit mit nur einer Insolvenz je 10 000 Unternehmen gab es in der Energieversorgung.
Weniger Verbraucherinsolvenzen
Im 1. Quartal 2023 gab es 16 676 Verbraucherinsolvenzen. Damit ist die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im 1. Quartal 2023 um 2,1 Prozent gegenüber dem 1. Quartal 2022 gesunken.
Methodische Hinweise
Die vorläufigen monatlichen Angaben zu Regelinsolvenzverfahren, hier für Mai 2023, basieren auf aktuellen Insolvenzbekanntmachungen aller Amtsgerichte in Deutschland. Sie weisen noch nicht die methodische Reife und Belastbarkeit amtlicher Statistiken auf und zählen daher zu den experimentellen Daten.
Von den Insolvenzverfahren in Deutschland sind rund 30 Prozent Regelinsolvenzverfahren, zu denen in erster Linie alle Verfahren von Unternehmen zählen (rund 55 Prozent aller Regelinsolvenzverfahren). Außerdem findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung bei Personen, die wirtschaftlich tätig sind. Dazu gehören unter anderem die persönlich haftenden Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft (oHG), Mehrheitsgesellschafter einer Kapitalgesellschaft sowie ehemals selbstständig Tätige, deren Vermögensverhältnisse als nicht überschaubar eingestuft werden. Zusätzlich werden beim Frühindikator aus technischen Gründen auch die Nachlass- und Gesamtgutinsolvenzverfahren miteinbezogen.
Bei der Berechnung der Insolvenzhäufigkeit wurden Angaben aus dem Unternehmensregister als Indikator für den Unternehmensbestand herangezogen.
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