Mit dem Begriff der Arbeitszeiterfassung ist grundsätzlich gemeint, dass der Zeitraum dokumentiert wird, in welchem ein Arbeitnehmer die Pflichten, die sich aus seinem Arbeitsvertrag ergeben, ausführt. In der Regel wird dabei auf die Erfassung von Pausenzeiten und den Zeiten für den Arbeitsweg verzichtet.
Ein aktuelles Urteil des EuGH, dem Europäischen Gerichtshof, gibt vor, dass Unternehmen eine präzise Erfassung jeder Arbeitsstunde ihrer Mitarbeiter gewährleisten müssen. Dies würde das Aus für die klassische Vertrauensarbeitszeit bedeuten.
Arbeitgeber sollten sich das Urteil des EuGH durchaus zu Herzen nehmen, da es für sie schwerwiegende finanzielle Konsequenzen bedeuten kann, wenn diese gegen Datenschutzgesetze oder die geltenden Vorschriften zur Arbeitszeit verstoßen.
Heutzutage wird die Erfassung der Arbeitszeit jedoch kaum noch mithilfe der traditionellen Stechuhr ausgeführt. Viele Unternehmen in Deutschland setzen in diesem Zusammenhang bereits auf digitale Möglichkeiten, wie beispielsweise die App Zeiterfassung.
Arbeitszeiten der Mitarbeiter kontrollieren
Für die Unternehmen geht von der Arbeitszeiterfassung durchaus ein Kontrollinstrument hinsichtlich der Arbeit ihrer Angestellten aus. Mithilfe der Dokumentation über die geleisteten Stunden können sie sicherstellen, dass sie nur für die Arbeitszeit einen Lohn zahlen, die tatsächlich durch den jeweiligen Mitarbeiter ausgeführt wurde.
Es ist jedoch nicht zu vernachlässigen, dass in einer korrekten Erfassung der Arbeitszeit auch eine Pflicht besteht, die sich durch das Arbeitsschutzrecht für sie ergibt. In Betrieben gestaltet sich die Arbeitszeiterfassung somit als verpflichtend. Wird gegen die geltenden Gesetze verstoßen, die sich vor allem aus dem Arbeitszeitgesetz ergeben, drohen hohen Bußgelder für die Unternehmen.
Wie werden die Rechte der Arbeitnehmer geschützt?
Durch das kürzlich ergangene Urteil wurde durch den Europäischen Gerichtshof die Entscheidung getroffen, dass für Unternehmen eine grundlegende Pflicht besteht, Systeme zu nutzen, die sich dazu eignen, die Arbeitszeit ihrer Angestellten korrekt zu dokumentieren.
Mithilfe des Urteils soll in Zukunft gewährleistet werden, dass Mitarbeiter ihre gesetzlich vorgeschriebenen Mindestruhezeiten einhalten können und es auch zu keiner Überschreitung der wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit, welche durch die Arbeitszeitrichtlinie definiert wird, kommt.
Allerdings wird es den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU selbst überlassen, auf welche Art und Weise sie die Zeiterfassung in den Unternehmen vorgeben. Die Richtlinie des EuGH besteht lediglich darin, dass sich die Systeme zur Arbeitszeiterfassung als verlässlich, zugänglich und objektiv zeigen müssen. Daneben sind etwaige Besonderheiten der jeweiligen Tätigkeit oder des Unternehmens zu berücksichtigen.
Die Rolle des Arbeitszeitgesetzes
Von den Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes sind nur die Arbeitgeber betroffen. Durch die Unternehmen ist zu gewährleisten, dass die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter nicht über den gesetzlich definierten Maximalgrenzen liegt. Es existieren auch staatliche Aufsichtsbehörden, welche kontrollieren, ob die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes eingehalten werden.
Werden die gesetzlichen Vorgaben durch ein Unternehmen missachtet, muss dieses mit weitreichenden Sanktionen rechnen. Wird ein Verstoß gegen die Arbeitszeitbestimmungen aufgedeckt – unabhängig davon, ob dieser nur fahrlässig erfolgt ist – können Bußgelder in einer Höhe bis zu 15.000 Euro die Folge sein. Der Grund dafür kann etwa in einer unzulässigen Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen, nicht eingehaltenen Ruhepausen oder zu vielen wöchentlichen Arbeitsstunden bestehen.
Wird sogar die Arbeitskraft oder die Gesundheit eines Arbeitnehmers gefährdet, kann die Konsequenz für den Arbeitgeber sogar in einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr bestehen.
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