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§ 34d Gewerbeordnung
Weitere News
Vorstaende-2019-AfW
Bundesverband Finanzdienstleistung AfW
03.03.2021
Assekuranz
Transparenzverordnung: AfW gibt Webinar-Aufnahme für Vermittler*innen frei
Am 10. März 2021 treten für alle Versicherungsvermittler*innen (§ 34d Gewerbeordnung) und unabhängige Finanzanlagenvermittler*innen (§ 34f Gewerbeordnung) durch die EU-Transparenzverordnung neue Pflichten in Kraft.
Anzugtraeger-Laptop-Kopfhoerer-284509719-AS-Adamov
Adamov – stock.adobe.com
17.02.2021
Assekuranz
Transparenzverordnung und Nachhaltigkeit: gemeinsames Webinar von AfW und Standard Life
Am 10. März 2021 treten für alle Versicherungsvermittler*innen (§ 34d Gewerbeordnung) und unabhängige Finanzanlagenvermittler*innen (§ 34f Gewerbeordnung) durch die EU-Transparenzverordnung neue Pflichten in Kraft.
Anzugtraeger-Taschenrechner-Papier-96806741-FO-Andrey-Popov
Andrey Popov / fotolia.com
09.07.2019
Assekuranz
Initiative „Pools für Makler“ fordert einheitliche Vermittleraufsicht durch IHKn
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag, die Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler schrittweise auf die BaFin zu übertragen, mit dem Ziel, eine „einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht“ zu schaffen.