Frostschäden an Wasserleitungen verursachen Kosten bis zu 150 Millionen Euro
Fallen die Temperaturen in den Minusbereich, können Wasserleitungen einfrieren und platzen. Die daraus resultierenden Schäden gehen in die Millionen, wie aktuelle GDV-Zahlen zeigen. Doch schon mit einfachen Mitteln lassen sich Schäden vermeiden. Frost und Kälte sorgen jedes Jahr in Deutschland für 30.000 bis 40.000 Schäden an Wasserleitungen.
Die dadurch verursachten Kosten liegen zwischen 120 und 150 Millionen Euro, wie aus Berechnungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervorgeht.
Frost ist damit für drei bis vier Prozent der jährlich 1,1 Millionen Leitungswasserschäden in der Wohngebäudeversicherung verantwortlich. Gemessen am gesamten Schadenaufwand von drei Milliarden Euro liegt der Anteil bei rund fünf Prozent. Dabei lassen sich Frostschäden und ihre Folgen schon mit einfachen Mitteln vermeiden.
So lassen sich Frostschäden verhindern
Das wirksamste Frostschutzmittel für Wasserrohre ist Wärme. Deshalb sollten alle Räume ausreichend beheizt werden. Das Heizungsventil sollte nie vollständig zugedreht werden. Das gilt vor allem auch für wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellräume, Gästezimmer und Gäste-WC. Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft nur bedingt Sicherheit: Der sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper nicht einfriert. Rohre, die entfernt vom Heizkörper verlegt sind, werden nicht geschützt.
Wasserleitungen im Außenbereich oder in unbeheizten Räumen möglichst vom Wasser nehmen und leerlaufen lassen. Bei undichten Fenstern oder Außentüren sollten Hausbesitzer die Isolierung ausbessern, damit keine kalte Zugluft auf die Rohre einwirken kann. Dabei sollten unbedingt auch die Kellerfenster geprüft werden. Freiliegende Wasserrohre und -speicher sollten mit wärmedämmendem Isoliermaterial vor den kalten Temperaturen geschützt werden.
So sind Frostschäden an Wasserleitungen versichert
Schäden am Gebäude, die durch geplatzte Wasserrohe entstehen, ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Versichert sind Schäden durch wasserführende Leitungen und die dazugehörigen Anlagen: Wasserversorgung und -entsorgung, Heizkörper und -rohre, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen. Mit einer Hausratversicherung ist der komplette Hausrat, beispielsweise Teppiche, Möbel, Lampen Kleidung oder Elektrogeräte, gegen Leitungswasserschäden versichert.