Infinma: Marktstandards in der Risikolebensversicherung geplant

Die infinma-Marktstandards haben sich seit Jahren vor allem wegen ihrer hohen Transparenz und Nachvollziehbarkeit am Markt etabliert.

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Derzeit arbeitet die infinma Institut für Finanz-Markt-Analyse GmbH an der Entwicklung der Marktstandards für die Risikolebensversicherung, die es im ersten Quartal 2021 geben soll.

Infinma wird für die Risikoversicherung aus voraussichtlich 25 Kriterien diejenigen aussuchen, die zukünftig für die Ermittlung des Marktstandards herangezogen werden. Zu den von infinma untersuchten Kriterien gehören unter anderem die Nachversicherungsmöglichkeiten mit und ohne Anlass, Bau- und Kinder-Bonus, Überbrückung von Zahlungsschwierigkeiten, Beitragsdynamik, vorgezogene Leistung bei schwerer Erkrankung oder Soforthilfen.

Zudem hat sich infinma entschieden, um die Risikoversicherung etwas stärker in den Fokus der Öffentlichkeit und von Maklern und Vermittlern zu rücken, ab sofort die sogenannte „Risiko-Lupe“ kostenlos zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Tool haben die Anwender die Möglichkeit, bis zu vier Produkte miteinander zu vergleichen und die relevanten Aussagen in den Versicherungsbedingungen gegenüber zu stellen.

Stephan Franz, bei infinma verantwortlich für die Analyse der Risikoversicherungen, dazu:

„Lange Zeit hat man geglaubt, Risikoversicherungen würden sich nur durch den Preis unterscheiden. Dem ist jedoch schon seit längerem nicht mehr so. Immer mehr Gesellschaften bieten sinnvolle Zusatzleistungen an, wie bspw. Soforthilfen, Nachversicherungsmöglichkeiten u. ä. Mit unserer Risiko-Lupe wollen wir dazu beitragen, die Unterschiede zwischen den Anbietern transparent zu machen und aufzuzeigen, wo sich die einzelnen Produkte unterscheiden.“

Hintergrund zum Marktstandard

Die Analyse basiert auf der Erhebung aller zu einem Qualitätskriterium am Markt tatsächlich vorhandenen Ausprägungen. Die Ausprägung, die von den Anbietern in ihren Produkten am häufigsten verwendet wird, definiert den jeweiligen Marktstandard im Sinne eines Branchendurchschnittswertes. Die Qualitätskriterien werden weder gewichtet noch aggregiert.

Es wird ausdrücklich kein Rating erstellt, da infinma auf dem Standpunkt stehen, dass sich die einzelnen Bedingungsbestandteile nicht gegeneinander „aufrechnen“ lassen. Aus genau diesem Grund wird auch keine Bewertung in Form von Punkten vorgenommen. Es wird für die einzelnen Kriterien stattdessen dargestellt, ob der Versicherer eine Regelung getroffen hat, die aus Kundensicht besser oder schlechter als der Marktstandard ist.

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