Mit einem Online-Weiterbildungsangebot für Immobilienmakler gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) ermöglicht es die Fonds Finanz, gewerblich tätigen Immobilienmaklern ihrer Weiterbildungspflicht nachzukommen.
Denn bis zum 31. Dezember 2020 müssen alle gewerblich tätigen Immobilienmakler, die ihre Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) im Kalenderjahr 2018 oder früher erhalten haben, 20 Zeitstunden aus den vergangenen drei Kalenderjahren nachweisen können. Ansonsten kann laut § 144 Abs. 4 GewO ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden.
Die Regelung ist in § 34c Absatz 2a GewO in Verbindung mit § 15b MaBV festgelegt. Und damit verstreicht erstmalig der dreijährige Weiterbildungszeitraum, der die Kalenderjahre 2018 bis 2020 umfasst. Für Immobilienmakler, die ihre Zulassung beispielsweise im Jahr 2019 erhalten haben, gilt der 31. Dezember 2021 als Stichtag.
Die Fonds Finanz unterstützt nun mit über 20 kostenfreien Online-Schulungen ihre angebundenen Immobilienmakler dabei, der Verordnung nachzukommen oder noch fehlende Stunden rechtzeitig zu absolvieren. Nach dem Abschluss jeder MaBV-konformen Online-Schulung erhalten die teilnehmenden Makler ein Zertifikat als Weiterbildungsnachweis, welches fünf Jahre aufbewahrt werden muss.
Norbert Porazik, geschäftsführender Gesellschafter der Fonds Finanz Maklerservice GmbH, dazu:
„Wir freuen uns sehr, mit dem speziell für Immobilienmakler entwickelten Online-Schulungsangebot unsere Partner bestmöglich zu unterstützen. Dafür haben wir ein sehr umfangreiches und interessantes Weiterbildungspaket entwickelt, das sowohl den gesetzlichen Vorgaben als auch den Ansprüchen der Makler gerecht wird.“
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