Krankentagegeldversicherung: Karenzzeiten nach Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit

In einem Urteil vom 9. Mai 2018 (Az: IV ZR 23/17) hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage des erneuten Ansetzens von Karenzzeiten nach Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung befasst.

(PDF)
Therapeut-Patient-243405511-AS-Viacheslav-IakobchukTherapeut-Patient-243405511-AS-Viacheslav-IakobchukViacheslav Iakobchuk – stock.adobe.com

Der Versicherungsnehmer ist selbstständiger Psychotherapeut. Er litt seit Ende 2008 an einer depressiven Erkrankung. Nach jahrelanger ambulanter Behandlung attestierte ihm der behandelnde Arzt, dass er von Beginn der depressiven Erkrankung an arbeitsunfähig war. Im Attest wurden einzelne Tage aufgeführt, an denen „Belastungserprobungen“ erfolgt waren. An diesen Tagen, an denen das Grundleiden weiterhin bestand, war der Versicherte als Psychotherapeut tätig.

Björn Thorben M. Jöhnke, Rechtsanwalt, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Im Versicherungsvertrag seiner Krankentagegeldversicherung war vereinbart, dass Krankentagegeld nach Ablauf von drei Karenztagen gezahlt werden sollte, sofern die versicherte Person keinerlei Erwerbstätigkeit nachgeht.

Der Versicherer erbrachte für den genannten Zeitraum Krankentagegeldleistungen, jedoch nicht für die Tage der „Belastungserprobungen“. Nach Ansicht des Versicherers fielen jeweils im Anschluss an die „Belastungserprobungen“ erneut Karenztage an, weshalb er für diese Tage ebenfalls nicht leistete. Für diese Tage fordert der Versicherte nun die Zahlung von Krankentagegeld.

Was ist eine Karenzzeit?

In der privaten Krankenversicherung finden sich in den Versicherungsbedingungen der Tarife für Krankentagegeld eine Regelung zur Karenzzeit. Hiernach kann ein Versicherungsnehmer bereits kurz nach Beginn einer Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit Krankentagegeld erhalten oder erst nach längerer Krankheitsdauer. Der Zeitraum bis zum ersten Auszahlungstag wird als Karenzzeit bezeichnet. Welche Karenzzeiten im Einzelfall für das Krankentagegeld anfallen, hängt vom Versicherungsanbieter und seinen Tarifen ab.

Führen die „Belastungserprobungen“ zur Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit?

Streitig war vorliegend zunächst, ob die dargestellten „Belastungserprobungen“ zu einer Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit führten und somit eine Leistung durch den Versicherer nicht zu erfolgen hatte.

In den vorliegenden Bedingungen wird laut BGH an die tatsächliche Ausübung der Berufstätigkeit angeknüpft. Ein durchschnittlich verständiger Versicherungsnehmer ohne versicherungsrechliche Spezialkenntnisse kann dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen entnehmen, dass es für die Frage seiner Arbeitsunfähigkeit allein darauf ankommt, ob er zur Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit auch nur teilweise in der Lage ist.

Hier war der Versicherungsnehmer an den Tagen der „Belastungserprobungen“ als Psychotherapeut tätig und somit in der Lage, seine berufliche Tätigkeit auszuüben. Nach Auffassung des BGH handelte es sich daher bei den vorliegenden „Belastungserprobungen“ um eine Ausübung beruflicher Tätigkeit. Diese führten dementsprechend jeweils zu einer Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen.

Erneutes Ansetzen von Karenzzeiten nach Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit abhängig von Tarifbedingungen

Im Mittelpunkt des Streitfalls stand die Frage, ob nach den „Belastungserprobungen“ jeweils erneute Karenztage anfielen. Der BGH stellt klar, dass diese jeweils nicht den erneuten Anfall von Karenzzeiten nach Wiedereintritt von Arbeitsunfähigkeit rechtfertigen. Es kommt vielmehr auf die vertragliche Regelung zur Karenzzeit an.

Knüpft danach der Lauf der Karenzzeit an den Versicherungsfall an, so ist das Tagegeld bei erneuter Arbeitsunfähigkeit innerhalb desselben Versicherungsfalls ohne erneutes Ansetzen einer Karenzzeit zu zahlen. Bei demselben Versicherungsfall kann die Karenzzeit nur einmal angesetzt werden. Knüpfen dagegen die Bedingungen den Lauf der Karenzzeit an den Eintritt von Arbeitsunfähigkeit, so kann die Karenzzeit innerhalb eines Versicherungsfalles mehrfach zum Tragen kommen.

Im Streitfall ergebe laut BGH die Auslegung der Tarifbedingungen, dass diese für den Beginn der Leistungspflicht auf den Ablauf von drei leistungsfreien Tagen seit Beginn des Versicherungsfalles abstellen. Daher war vorliegend die Karenzzeit ab dem Beginn der depressiven Erkrankungen insgesamt nur einmal in Ansatz zu bringen.

Praxishinweis

Der BGH stellt mithin bei der Frage eines erneuten Ansetzens von Karenzzeiten nach Unterbrechung der Arbeitsunfähigkeit innerhalb desselben Versicherungsfalls auf eine Auslegung der Bedingungen im konkreten Einzelfall ab. Anders als in dem vorliegenden Fall können die Tarifbedingungen auch regeln, dass die Karenztage bei jeder neu eingetretenen Arbeitsunfähigkeit innerhalb des desselben Versicherungsfalls erneut abzuziehen sind. Dies wäre beispielsweise mit einer Formulierung möglich, wonach die Karenzzeit ab dem „Beginn der völligen Arbeitsunfähigkeit“ zu laufen beginnt.

Der BGH hatte zum Beispiel zu dem sogenannten „Hamburger Modell“ (BGH, Urteil vom 11. März 2015 – Az. IV ZR 54/14 ) entschieden, dass der durchschnittliche Versicherungsnehmer erkennen könne, dass § 1(1) MB/KT keinen umfassenden Schutz gegen jegliche Einkommensbußen bezwecke. Der Versicherungsanspruch sei rein auf die berufliche Tätigkeit bezogen. Er beziehe sich nicht auf eine volle finanzielle Absicherung. Es bestand in dem vorliegenden Fall kein Anspruch auf Zahlung von Krankentagegeld. Sofern jedoch eine andere als die bisher ausgeübte berufliche Tätigkeit (zeitweilig) ausgeübt wird, kann ein Krankentagegeldanspruch weiter bestehen.

Für die Praxis ist folglich festzustellen, dass es sinnvoll ist, jede Leistungseinstellung eines Krankenversicherers anwaltlich überprüfen zu lassen. Dieses gerade auch hinsichtlich der Auslegung der entsprechenden Versicherungsbedingungen.

Autor: Rechtsanwalt Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz, Kanzlei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Euro-gefroren-26042375-AS--kirill-makarovEuro-gefroren-26042375-AS--kirill-makarovkirill_makarov – stock.adobe.comEuro-gefroren-26042375-AS--kirill-makarovkirill_makarov – stock.adobe.com

BU: Einkommensvergleich und Fortschreibung auf den Vergleichszeitpunkt in der Nachprüfung

Mit Urteil vom 26. Juni 2019 (Az. IV ZR 19/18) hatte sich der Bundesgerichtshof mit der Rechtsfrage zu befassen, ob im Rahmen der Verweisung des Versicherten durch den Versicherer auf eine andere berufliche Tätigkeit hinsichtlich des gebotenen Einkommensvergleichs das vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit tatsächlich erzielte Einkommen maßgeblich ist, oder dieses grundsätzlich – sofern tarifvertraglich vereinbart – fortzuschreiben ist.
stevepb / pixabaystevepb / pixabay
AssekuranZoom

Wann endet die Krankentagegeldversicherung? Die Stolperfallen des § 15 MB/KT

Der Vorsorgeberatung zur Absicherung des Arbeitsunfähigkeitsrisikos kommt im Praxisalltag oftmals nur die Rolle des Mauerblümchens zu. Nicht wenige Vermittler setzen die Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft mit der Vorstellung und dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleich. Ein Kardinalfehler, der im Fall einer längeren Arbeitsunfähigkeit des Kunden den Vermittler sehr schnell in Erklärungsnöte bringen kann, meint Alexander Schrehardt von AssekuranZoom.

Close-up Of A Man's Broken LegClose-up Of A Man's Broken LegClose-up Of A Man's Broken Leg
Produkte

uniVersa bietet Erhöhungsaktion für Krankgentagegeld an

Das Krankentagegeld sichert bei Arbeitsunfähigkeit das Einkommen ab. Damit diese Funktion durch die Inflation nicht an Wert verliert, bietet die uniVersa zum 1. Juli für Bestandskunden eine Erhöhungsaktion zu Sondervorteilen an.

Carpentry nail shaped as question mark and helmetCarpentry nail shaped as question mark and helmetNetPix – stock.adobe.comCarpentry nail shaped as question mark and helmetNetPix – stock.adobe.com
AssekuranZoom

Arbeits- oder schon berufsunfähig?

Für Versicherungsnehmer einer Krankentagegeldversicherung gleicht die Schnittstelle zwischen Arbeits- und Berufsunfähigkeit oftmals einer Black Box. Wann endet eine leistungspflichtige AU und damit auch der Anspruch auf das versicherte Krankentagegeld? Oft finden sich für die Beantwortung dieser Frage höchst unterschiedliche Aussagen.

Doctor in protective maskDoctor in protective masktan4ikk – stcck.adobe.comDoctor in protective masktan4ikk – stcck.adobe.com
AssekuranZoom

Absicherung der Arbeitsunfähigkeit für Ärzte

Nach den AVB der INTER kann ein Krankentagegeld in Höhe von 80 Prozent des durchschnittlichen Bruttoeinkommens abgesichert werden, das heißt, der Versicherungsschutz beinhaltet in erster Näherung auch die laufenden Beiträge zur Kranken- und privaten Pflegeversicherung.
Money Disparity And Pay Gap. Comparing TaxMoney Disparity And Pay Gap. Comparing TaxAndrey Popov – stock.adobe.comMoney Disparity And Pay Gap. Comparing TaxAndrey Popov – stock.adobe.com
Produkte

Krankentagegeld: Erhöhung zu Sondervorteilen

Mit einer Krankentagegeldversicherung kann man sein Einkommen bei Arbeitsunfähigkeit absichern. Dies ist zum Beispiel bei Arbeitnehmern wichtig, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet.

Mehr zum Thema

Close up confused man having problem with phone, receive bad newsClose up confused man having problem with phone, receive bad newsfizkes – stock.adobe.comClose up confused man having problem with phone, receive bad newsfizkes – stock.adobe.com

Rückholanrufe ohne Kundeneinwilligung sind wettbewerbswidrig

Das Landgericht Hannover entschied, dass Anrufe und Mails an ehemalige Kunden, mit dem Ziel, diese zurückzugewinnen, wettbewerbswidrig sind, wenn keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Auch ein wettbewerbswidriges Verhalten des den Kunden neu betreuenden Maklers ändert daran nichts.

german lawyer with a robe and a bookgerman lawyer with a robe and a bookcameris – stock.adobe.comgerman lawyer with a robe and a bookcameris – stock.adobe.com

Keine Haftung des Versicherungsmaklers für fehlende Risikolebensversicherung

Das Oberlandesgericht Dresden stärkt die Rechte von Versicherungsmakler(innen) und hat entschieden, dass diese ohne besondere Umstände nicht verpflichtet sind, Kunden zum Abschluss einer Risikolebensversicherung zu raten. Der Fall betraf eine Klägerin, die ihren Versicherungsmakler verklagte, weil ihr verstorbener Ehemann keine ausreichende Absicherung im Todesfall hatte. Sie forderte einen Schadensersatz von 500.000 Euro.

Business problemBusiness problemstokkete – stock.adobe.comBusiness problemstokkete – stock.adobe.com

Großinsolvenzen steigen um mehr als ein Drittel, Schäden sind nahezu verdoppelt

Die Insolvenzen in Deutschland steigen an und der Trend dürfte sich durch die Rezession im Jahresverlauf fortsetzen. Bis Ende 2024 rechnet Allianz Trade für die Bundesrepublik mit einer Zunahme der Pleiten um 21 Prozent. Damit dürften die Fallzahlen Ende des Jahres etwa 15 Prozent über dem Niveau von 2019 und damit vor der Pandemie liegen. Erst in 2025 wird ein Abflachen der Zahlen erwartet.

Einbrecher-127452165-AS-Christian-DelbertEinbrecher-127452165-AS-Christian-DelbertChristian Delbert – stock.adobe.comEinbrecher-127452165-AS-Christian-DelbertChristian Delbert – stock.adobe.com

BGH stärkt Rechte der Versicherungsnehmer bei Einbruchdiebstählen

Der Bundesgerichtshof stärkt mit einem Urteil die Rechte der Versicherungsnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Hausratversicherung aufgrund von Einbruchdiebstählen.

Pharmaceutical sales representative presenting new product to doctors in holding tablet. Presenting new pharmaceutical product, drugs, medication.Pharmaceutical sales representative presenting new product to doctors in holding tablet. Presenting new pharmaceutical product, drugs, medication.Halfpoint – stock.adobe.comPharmaceutical sales representative presenting new product to doctors in holding tablet. Presenting new pharmaceutical product, drugs, medication.Halfpoint – stock.adobe.com

Die Zukunft ist digital: moderne Arztpraxen absichern

Die Fakten für einen modernen Praxisbetrieb und das unternehmerische Risiko unterscheiden sich nicht sehr von anderen hochtechnisierten (Dienstleistungs)unternehmen, die auch sensible Kundendaten verarbeiten und verwalten. Versicherungsmaklerbüros sollten diesen Status quo in ihrer Kundenberatung berücksichtigen.

Wolfgang-Riecke-2024-SHB-VersicherungWolfgang-Riecke-2024-SHB-VersicherungSHB Allgemeine Versicherung VVaGWolfgang-Riecke-2024-SHB-VersicherungSHB Allgemeine Versicherung VVaG

Elementar wichtig: Prävention in der Wohngebäudeversicherung

Die SHB-Versicherung hatte schon beim Relaunch ihrer Wohngebäudeversicherung ankündigt, Schadenprävention noch stärker zu unterstützen. Vorstand Wolfgang Rieke erklärt dazu, dass der Versicherer aus Königswinter dafür mit dem Heidelberger Start-up Enzo kooperiert.