Die SV SparkassenVersicherung hilft nun allen Ratsuchenden mit der Vermittlung einer kostenlosen telefonischen Rechtsberatung durch einen niedergelassenen Anwalt. Unter Dafür hat die ÖRAG Rechtsschutzversicherungs-AG eine kostenlose Corona-Rechtsberatungs-Hotline eingerichtet.
Sie ist bis 29. Mai 2020 jeweils montags bis freitags in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr unter der Nummer 0211-95 98-1111 zu erreichen.
Der Service der Corona-Rechtsberatungs-Hotline und der anwaltliche Rat zu allen Fragen rund um die rechtlichen Auswirkungen des Coronavirus ist kostenfrei und kann von allen in Deutschland lebenden Privatpersonen in Anspruch genommen werden. Mit der Initiative der Corona-Rechtsberatungs-Hotline ermöglicht die SV zusammen mit der ÖRAG vielen Menschen, in der Krise konkrete und kostenlose Unterstützung durch den Rat von unabhängigen Anwälten zu bekommen.
Beraten werden die Anrufer von unabhängigen und niedergelassenen Rechtsanwälten aus rund 250 Kanzleien im gesamten Bundesgebiet. Voraussetzung für die erste telefonische Rechtsberatung ist lediglich, dass diese ohne Hinzuziehung von Unterlagen durchgeführt werden kann und deutsches Recht anwendbar ist. Die Anrufer gehen keinerlei Verpflichtungen ein, wenn sie die telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen. Erteilt der Anrufer dem Anwalt im Anschluss an die telefonische Erstberatung jedoch ein Mandat für die Durchsetzung seiner Interessen, muss er die dafür entstehenden Kosten selbst tragen.
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