Zurich führt Anwalts-Chat ein

Die Zurich Gruppe Deutschland bietet Kunden ab sofort eine digitale Rechtsberatung im Online-Chat an.

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So können Kunden der Zurich Versicherung nun online eine zeitlich flexible und an ihre Bedürfnisse angepasste Rechtsberatung von unabhängigen Fachanwälten erhalten. Auch die DA Direkt bietet die digitale Rechtsberatung künftig an. Die Auskünfte im Chat sind rechtsverbindlich.

Dabei deckt die neue Beratung im Online-Chat alle Rechtsfragen des deutschen Rechts ab. Sie ist für Versicherte über die Webseite der jeweiligen Gesellschaft abrufbar. Im Sinne einer rechtlichen Erstberatung erhalten Kunden auch ohne konkreten Versicherungsfall fachkundigen Rat.

Alle Beratungsanfragen werden im Chat von unabhängigen und selbstständigen Rechtsanwälten beantwortet. Dafür nimmt der zuständige Rechtsanwalt die Chat-Anfrage an und berät Kunden mit einer Rechtsschutzversicherung kostenlos und ohne Zeitlimit via Messenger. Eine Selbstbeteiligung des Versicherten fällt nicht an.

Nach der Beratung kann der gesamte Chatverlauf vom Kunden als PDF abgespeichert werden. Die Rechtsanwälte sind im Chat von montags bis freitags von 8:00 bis 22:00 Uhr erreichbar. Unter dem Vorbehalt, dass die Angaben des Kunden richtig und vollständig sind, ist das Protokoll der Chat-Beratung rechtsverbindlich.

Neben der digitalen Beratung können Kunden weiterhin die telefonische Anwaltshotline nutzen. Auch die Suche für spezialisierte Fachanwälte, mit einer bevorzugten Terminvergabe, bleibt weiterhin bestehen.

Alexander Bernert, Head of Market Management bei der Zurich Gruppe Deutschland, dazu:

„Als kundenorientierter Versicherer bauen wir unsere Assistance-Leistungen kontinuierlich aus. Im Bereich der Rechtsschutzversicherung bieten wir unseren Kunden ab sofort eine digitale Rechtsberatung, die schnell und mobil erreichbar und trotzdem rechtsverbindlich ist. Mit dem Anwalts-Chat schaffen wir einen weiteren wichtigen ‚Touchpoint‘ zu unseren Kunden. Die Assistance-Leistungen sind eine wichtige Ergänzung zu dem reinen Versicherungsschutz – das gilt insbesondere in puncto Unterstützung über digitale Kanäle.“

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