Warum Finanzdienstleister Testamentsvollstreckung anbieten sollten

400 Milliarden Euro – diese Summe hinterlassen Erblasser ungefähr jedes Jahr in Deutschland. Für Makler und Finanzdienstleister eröffnen sich neue Umsatzpotenziale als qualifizierter Testamentsvollstrecker, denn sie sind für diese Dienstleistung besonders geeignet.

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Viele Erblasser wünschen sich, dass eine außenstehende, wirtschaftlich und rechtlich kompetente Vertrauensperson zum Testamentsvollstrecker bestellt wird. Gerade für vermögende Bestandskunden, Patchworkfamilien oder Selbstständige macht ein Testamentsvollstrecker oft Sinn, weil komplexe Verhältnisse vorliegen.

Warum Makler besonders geeignet sind

Zu Bestandskunden besteht seitens der Makler und Finanzdienstleister bereits ein gutes Vertrauensverhältnis. In den Vermögens- und Familienverhältnissen der Bestandskunden kennen sich gute Berater aus. Damit sind sie auf wichtige Aufgaben des Testamentsvollstreckers wie die Aufstellung eines Nachlassverzeichnisses besser vorbereitet als so mancher andere.

Besonders empfehlenswert für Konzeptberater

Betreuen Berater ihre Kunden zudem als Konzeptberater zu Finanzen, rechtlicher Vorsorge und Notfall-Management sind sie auch in weitere wichtige Bereiche involviert. Dazu gehören unter anderem Vollmachten, Testament, Verfügungen und Notfall-Ordner. Diese Kenntnisse sind zum Vorteil des Erblassers und der Erbengemeinschaft. Vieles geht schneller und effizienter.

Serviceleistung bei guter Qualifikation

Durch das master.class seminar® „(Zertifizierter) Testamentsvollstrecker nach AGT-Richtlinien“ der JURA DIREKT Akademie erhalten die Teilnehmer relevante Kenntnisse zu Erbrecht und Testamentsvollstreckung. Dazu wichtige Praxiskompetenz über Fallbeispiele.

Rainer Steinberger, RS Finanz, sagt:

„In unserer ganzheitlichen Beratung stellen wir immer wieder fest, dass das Thema Testament für unsere Kunden sehr wichtig ist. Die Ausbildung zum Testamentsvollstrecker bei der JURA DIREKT Akademie ist für unsere Kunden ein erheblicher Mehrwert und wir können professionell auch dieses Thema in der Beratung begleiten.“

Das Zertifikat zum Seminar wird von der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. (AGT) für eine Zertifizierung als geforderter Theorieteil anerkannt. Die Teilnehmer können den Titel „Testamentsvollstrecker nach AGT Richtlinien“ führen.

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