Nach § 4 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung (MB/KT 2009) kann das Krankentagegeld in Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens der versicherten Person in den letzten 12 Monaten vor Abschluss der Krankentagegeldversicherung vereinbart werden.
In Abhängigkeit von den Annahmerichtlinien beziehungsweise den Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherer können bei der Ermittlung des maximal versicherbaren Krankentagegelds auch der fortlaufende Beitrag für eine private Krankheitskostenvoll- und eine private Pflegepflichtversicherung sowie die freiwilligen Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Die Krankentagegeldversicherung wird als Summenversicherung vereinbart, das bedeutet, der Versicherungsnehmer muss nicht den tatsächlich entstandenen Schaden belegen.
Vielmehr erfolgt die Auszahlung der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistung, wenn die bedingungsgemäßen Leistungsvoraussetzungen erfüllt werden. Das ist dann der Fall, wenn eine medizinische Behandlungsbedürftigkeit der versicherten Person in deren Verlauf als eine Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird.
Ein Kurzbeitrag von AssekuranZoom.
Themen:
LESEN SIE AUCH
uniVersa bietet Erhöhungsaktion für Krankgentagegeld an
Das Krankentagegeld sichert bei Arbeitsunfähigkeit das Einkommen ab. Damit diese Funktion durch die Inflation nicht an Wert verliert, bietet die uniVersa zum 1. Juli für Bestandskunden eine Erhöhungsaktion zu Sondervorteilen an.
Krankentagegeld: Erhöhung zu Sondervorteilen
Aus der Tarifschmiede der Bayerischen
Kommt die BU-Leistungswelle?
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt: Fahrradversicherung oft unverzichtbar
Fahrräder sind in Deutschland ein beliebtes Fortbewegungsmittel – sowohl im Alltag als auch in der Freizeit. Doch mit der steigenden Zahl an hochwertigen Modellen, insbesondere E-Bikes, wächst auch das Risiko von Diebstählen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik wurden allein 2023 über 260.000 Fahrräder als gestohlen gemeldet, die tatsächliche Zahl dürfte jedoch weit höher liegen.
Insolvenzverfahren über ELEMENT eröffnet: Versicherungsschutz läuft aus
Das Insolvenzverfahren über die ELEMENT Insurance AG ist eröffnet. Die bestehenden Versicherungsverträge enden größtenteils zum 1. April 2025. Versicherten wird dringend geraten, schnell eine neue Absicherung zu suchen.
Aon-Marktprognose 2025: „Bürokratie bremst den Fortschritt aus“
Das Beratungsunternehmen Aon hat seine Marktprognose für den deutschen Versicherungsmarkt 2025 veröffentlicht. Der Bericht zeigt: Unternehmen müssen sich zunehmend mit komplexen und global vernetzten Risiken auseinandersetzen. Politische Unsicherheiten, hohe Kosten und der Klimawandel setzen Unternehmen unter Druck.
Versicherungsbranche erwartet 2025 stabiles Wachstum – GDV fordert Reformen
Die Versicherungswirtschaft prognostiziert für 2025 ein branchenweites Beitragswachstum von fünf Prozent. Besonders die Schaden- und Unfallversicherung sowie die PKV legen zu. Gleichzeitig fordert der GDV Reformen in der Altersvorsorge, Cybersicherheit und dem Steuerrecht.