Die ADAC Versicherung erneuert ihren Auslandskrankenschutz und reagiert damit auf die Anforderungen des Marktes sowie die Bedürfnisse der Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsschutz gilt jetzt die ersten 63 Tage jedes Auslandsaufenthaltes. Kinder bis zum Alter von 23 Jahren sind im Familientarif mitversichert, und es gibt drei verschiedene Altersstufen. Wie bisher kann der Kunde zwischen den drei verschiedenen Tarifen Basis, Exklusiv und Premium wählen.
Im Leistungsfall wird jetzt bereits im Tarif Basis das Rooming-in einer Begleitperson im Krankenhauszimmer bezahlt. Im Tarif Exklusiv werden nach der Erstversorgung des Patienten die Kosten für die Fahrt in seine Unterkunft übernommen. Der Tarif Premium umfasst jetzt einen Patienten-Rechtsschutz, wenn Ansprüche wegen eines ärztlichen Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers geltend gemacht werden. Der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit gilt für Auslandsaufenthalte von 2 bis 24 Monaten und beinhaltet die Leistungen des Tarifs Basis.
Der neue ADAC Auslandskrankenschutz übernimmt Leistungen für die medizinisch notwendige Behandlung, wenn der Versicherungsnehmer im Ausland erkrankt oder sich verletzt. Alle drei Tarife sind ohne Selbstbeteiligung und beinhalten unter anderem einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport, die Behandlung als Privatpatient, die Organisation von Hilfsleistungen sowie eine rasche Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung. Das Leistungsangebot kann jetzt auch ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. ADAC Mitglieder erhalten jedoch einen Preisvorteil.
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