Swiss Life bietet nun die neue kollektive Berufsunfähigkeitsabsicherung Swiss Life BU Pro an.
Swiss Life BU Pro gibt es grundsätzlich in zwei Varianten. So kann der Beitrag entweder vollständig vom Arbeitgeber finanziert werden oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag. Bei der letzteren Variante übernimmt der Arbeitgeber mindestens einen Anteil in Höhe von 50 Prozent. Eine Kombination beider Varianten ist ebenfalls möglich.
Um die Swiss Life BU Pro abschließen zu können, müssen mindestens zehn Arbeitnehmer gegen das Risiko einer Berufsunfähigkeit abgesichert werden. Aufgrund des Höchsteintrittsalters von 63 Jahren ist möglich, fast die ganze Belegschaft abzusichern.
Amar Banerjee, Mitglied der Geschäftsleitung und Leiter Versicherungsproduktion von Swiss Life Deutschland, sagt:
„In den nächsten zehn Jahren nimmt die Anzahl der Erwerbstätigen aus demografischen Gründen rapide ab. Swiss Life BU Pro ist daher die optimale Lösung für alle Unternehmen, die sich in Bezug auf die Mitarbeitergewinnung und die Mitarbeiterbindung Vorteile durch eine attraktive Sozialleistung verschaffen wollen.“
Vorteil der arbeitgeberfinanzierten BU-Rente ist die vereinfachte Gesundheitsprüfung. Im Regelfall wird für alle Mitarbeiter eine einheitliche Tarifierung zugrunde gelegt. Dies bedeutet, dass auch Tätigkeiten, die normalerweise schwer versicherbar sind, berücksichtigt werden können.
Zudem verursacht die Beitragszahlung beim Arbeitgeber keine Lohnnebenkosten, kann als Betriebsausgabe abgesetzt werden und ist für den Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Möglichkeit der privaten Fortführung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist ebenfalls gegeben.
Swiss Life BU Pro gibt es ab sofort als selbstständige BU-Rente für den Durchführungsweg Direktversicherung und als Rückdeckungsversicherung für den Durchführungsweg Pensionszusage.
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