Rückforderung von unverdienten Courtagen im Stornofall: So kann sich der Versicherungsmakler wehren

Kommt es zum Stornofall bezüglich eines vom Versicherungsmakler vermittelten Versicherungsvertrages führt dies häufig auch zur Rückforderung von unverdienten Courtagen durch den Versicherer. Der vorliegende Artikel soll dabei zeigen, wie sich der Versicherungsmakler gegen entsprechende Rückforderungen wehren kann.

(PDF)
Waage-Paragraph-Muenzen-191585461-FO-Andrey-PopovWaage-Paragraph-Muenzen-191585461-FO-Andrey-PopovAndrey Popov / fotolia.com

Der Schicksalsteilungsgrundsatz

Jens Reichow, Rechtsanwalt, Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

Der Courtageanspruch des Versicherungsmaklers entsteht nicht bereits vollständig mit der Vermittlung des Versicherungsvertrages. Der Courtageanspruch entsteht vielmehr aufschiebend bedingt gemäß § 158 Abs. 1 BGB mit Zahlung der Prämie, aus der er finanziert wird (Prölss/Martin: VVG Kommentar, § 59, Rn. 125). Daraus folgt der sogenannte „Schicksalsteilungsgrundsatz“: Die Courtage teilt das Schicksal der Prämie „im Guten wie im Bösen“ (LG Nürnberg-Fürth VersR 2000, 1235 Ls. = VerBAV 1999, 322; AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502), so dass mit der Nichtzahlung der Prämie durch den Versicherungsnehmer auch der Courtageanspruch entfällt (§ 158 Abs. 2 BGB). Dementsprechend kann der Versicherer im Stornofall grundsätzlich eine Rückforderung von unverdienten Courtagen stellen.

Nachbearbeitungspflichten des Versicherers

Strittig ist oftmals, ob der Versicherungsmakler im Stornofall dieselben Rechte hat wie auch ein Versicherungsvertreter. Dies würde dazu führen, dass eine Rückforderung von unverdienten Courtagen dann unberechtigt wäre, wenn der Versicherer keine Stornogefahrmitteilungen versendet hätte und auch keine eigenen Stornobekämpfungsmaßnahmen entfaltet hätte.

Die entsprechenden für Versicherungsvertreter geltenden Grundsätze sind auf Versicherungsmakler anwendbar, wenn eine Nachbearbeitungsverpflichtung vereinbart wurde. Dies kann explizit in der Courtagezusage selbst oder aber auch ergänzend hierzu als mündliche Nebenabrede erfolgen. Die tatsächliche Erteilung von Stornogefahrmitteilungen während der Vertragsdurchführung ist ein Indiz dafür, dass die Parteien von einer vertraglich vereinbarten Nachbearbeitungspflicht ausgegangen sind (Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil v. 27.05.2016 – Az.: I-16 U 187/14).

Strittig ist, ob der Versicherungsmakler eine Nachbearbeitung verlangen kann, wenn dieser im Einzelfall genauso schutzwürdig ist wie ein Versicherungsvertreter. Der Bundesgerichtshof hat diese Frage in einem Urteil vom 01.12.2010 (Az.: VIII ZR 310/09 – Rn. 17) bewusst offengelassen. In dem Fall des BGH folgte die Pflicht zur Übersendung von Stornogefahrmitteilungen bereits aus dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben.

In der Rechtsprechung der Instanzgerichte wird jedoch vertreten, dass eine Nachbearbeitungspflicht besteht, wenn der Versicherungsmakler ebenso wie ein Versicherungsvertreter schutzwürdig ist (OLG Hamm vom 21.01.1999 – Az.: 18 U 109/98). Folgt man diesen Entscheidungen, so ist die Schutzbedürftigkeit des Versicherungsmaklers natürlich durch den Versicherungsmakler nachzuweisen. Andere Gerichte sehen hingegen eine Anwendbarkeit der für Versicherungsvertreter geltenden Regelungen bereits mangels einer planwidrigen Gesetzeslücke als nicht möglich an und sehen eine Nachbearbeitungspflicht nur nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (OLG Frankfurt/M. Urteil v. 18.04.1997 Az.: 24 U 115/95).

Darlegung der Courtagerückforderung

Macht der Versicherer eine Rückforderung von unverdienten Courtagen im Stornofall geltend, so ist die Forderung seitens des Versicherers schlüssig dazulegen. Die für Versicherungsvertreter geltenden Grundsätze sind entsprechend anwendbar.

Unsere Empfehlung

Soweit Sie als Versicherungsmakler von einem Versicherer eine Rückforderung von unverdienten Courtagen erhalten, empfehlen wir einem im Vertriebsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser sollte die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderung prüfen. Oftmals ist die Rückforderung von unverdienten Courtagen bei näherer rechtlicher Prüfung unrechtmäßig. Forderungen des Versicherers können dadurch abgewehrt werden.

Autor: Rechtsanwalt Jens Reichow, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht bei Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB

(PDF)

LESEN SIE AUCH

Anzugtraeger-Papier-209719836-AS-Drobot-DeanAnzugtraeger-Papier-209719836-AS-Drobot-DeanDrobot Dean – stock.adobe.comAnzugtraeger-Papier-209719836-AS-Drobot-DeanDrobot Dean – stock.adobe.com

OLG München: Darlegung von Provisionsrückforderungen

Das Oberlandesgericht München hatte sich mit Urteil vom 07.06.2017 (Aktenzeichen 7 U 1889/16) mit der Darlegung von Provisionsrückforderungen durch den Versicherer zu befassen.
Anzugtraeger-Buero-Fernglas-247686389-AS-Sergey-NivensAnzugtraeger-Buero-Fernglas-247686389-AS-Sergey-NivensSergey Nivens – stock.adobe.com (2-3) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbBAnzugtraeger-Buero-Fernglas-247686389-AS-Sergey-NivensSergey Nivens – stock.adobe.com (2-3) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Management

BMF legt Eckpunktepapier zur Neuregelung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler vor

Das Bundesfinanzministerium legt mit seinem Eckpunktepapier eine erste Skizze zur geplanten Neuregelung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler vor. Viele bisherige Regelungen sollen danach erhalten bleiben, das Eckpunktepapier sieht aber auch Änderungen vor. Insbesondere Vertriebsgesellschaften sind von den Änderungen betroffen. In diesem Beitrag möchten wir die wesentlichen Inhalte des Eckpunktepapiers skizzieren.
Anzugtraeger-206835701-AS-Minerva-StudioAnzugtraeger-206835701-AS-Minerva-StudioMinerva Studio – stock.adobe.comAnzugtraeger-206835701-AS-Minerva-StudioMinerva Studio – stock.adobe.com
Management

Achtung vor Haftung für Verstöße der Leadagentur

Das Landgericht Frankfurt a. M. macht mit Urteil vom 19. März 2019 (Az: 3-06 O 5/18) deutlich, dass, wenn der Versicherungsmakler Kunden gewinnen will, er achtsam sein muss, wenn er zu diesem Zweck eine Leadagentur beauftragt. Unter Umständen haftet er für einen Wettbewerbsverstoß, den die von ihm zur Kundengewinnung beauftragte Leadagentur begeht.
Anzugtraeger-in-Baerenfalle-189184902-FO-tieroAnzugtraeger-in-Baerenfalle-189184902-FO-tierotiero / fotolia.com (2) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbBAnzugtraeger-in-Baerenfalle-189184902-FO-tierotiero / fotolia.com (2) © Jöhnke & Reichow Rechtsanwälte in Partnerschaft mbB
Management

Versicherungsmakler muss Eintrittspflicht eines Vorversicherers prüfen

Das OLG Düsseldorf hatte mit Urteil vom 13.07.2018 (Az.: I-4 U 47/14) über die Prüfungspflicht des Versicherungsmaklers im Schadenfall hinsichtlich der Eintrittspflicht eines Vorversicherers zu befinden.
0babfa0e-10a4-4e7a-b245-f1e12c3bc27b0babfa0e-10a4-4e7a-b245-f1e12c3bc27bSergey Nivens – stock.adobe.com0babfa0e-10a4-4e7a-b245-f1e12c3bc27bSergey Nivens – stock.adobe.com

Risiken für Makler bei Kontokorrentabreden in Courtagezusagen

Enthält die Courtagezusage des Versicherers eine ausdrückliche oder konkludente Kontokorrentabrede, muss der Makler den Abrechnungen des Versicherers widersprechen, wenn er sie nicht gegen sich gelten lassen will.
Anzugtraeger-Taschenrechner-44341415-AS-Andrey-PopovAnzugtraeger-Taschenrechner-44341415-AS-Andrey-PopovAndrey Popov – stock.adobe.comAnzugtraeger-Taschenrechner-44341415-AS-Andrey-PopovAndrey Popov – stock.adobe.com
Management

OLG München: Darlegungslast zur Schätzung des Ausgleichsanspruches

Das Oberlandesgericht München äußerte sich mit Urteil vom 09. Februar 2017 (Az.: 23 U 4079/15) zur Frage der Darlegungslast zur Schätzung des Ausgleichsanspruches. Hier war insbesondere zur klären, in welchem Umfang der Versicherungsvertreter Angaben darlegen muss, auf deren Grundlage das Gericht gegebenenfalls eine Schätzung des Ausgleichsanspruches vornehmen kann.

Mehr zum Thema

Dr. Georg Kraus ist geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung Kraus & PartnerKraus & PartnerDr. Georg Kraus ist geschäftsführender Gesellschafter der Unternehmensberatung Kraus & PartnerKraus & Partner
Management

Die Team- und Zusammenarbeit neu justieren

Viele Teams in den Unternehmen stehen aktuell vor der Herausforderung, sich selbst und ihre Zusammenarbeit neu zu definieren, um ihre Leistungsfähigkeit zu bewahren. Das zeigt eine Befragung von Personalverantwortlichen durch die Unternehmensberatung Kraus & Partner.

Business interactionBusiness interactionMitarbeiter-Benefits lassen sich inzwischen in vielfältiger Weise umsetzen.Photo credit: depositphotos.comBusiness interactionMitarbeiter-Benefits lassen sich inzwischen in vielfältiger Weise umsetzen.Photo credit: depositphotos.com
Management

Mit Mitarbeiter-Benefits die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen

Deutschlands Mittelstand steht aktuell vor einem Dilemma. Die Auftragsbücher zahlreicher Firmen sind gut gefüllt. Doch leider fehlen Fachkräfte, um die nötigen Aufgaben zu übernehmen. Mitarbeiter-Benefits können helfen, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren. Werden sie richtig aufgebaut, können sie im Wettkampf um die besten Leute ausschlaggebend sein.

Young worker sitting in his office thinking. Business conceptYoung worker sitting in his office thinking. Business conceptRomario Ien – stock.adobe.comYoung worker sitting in his office thinking. Business conceptRomario Ien – stock.adobe.com
Management

Voll versteuert!? Drei Stolperfallen, die Unternehmen mühelos vermeiden können

Teure Materialien sowie steigende Energie- und Transportpreise führen in zahlreichen Unternehmen zu Sparmaßnahmen. Unvorhergesehene und potenziell kostspielige Steuernachzahlungen können in einer angespannten Situation den Druck auf die finanziellen Ressourcen empfindlich erhöhen. . Dabei lassen sich einige steuerliche Stolperfallen umgehen.

Office-Team-423885258-DP-HayDmitriyOffice-Team-423885258-DP-HayDmitriyOffice-Team-423885258-DP-HayDmitriy
Management

ESG-Strategien stärken den Erfolg im Mittelstand

Jährlich veröffentlicht das Zentrum für Arbeitgeberattraktivität, kurz zeag GmbH, in Zusammenarbeit mit der Universität St. Gallen eine Trendstudie zum Status quo im Mittelstand und darüber hinaus. Dieses Jahr wurden ökologische und soziale Faktoren unter Berücksichtigung geltender ESG-Kriterien untersucht: ökologische Führung und ein ausgeprägtes Diversitätsklima wirken sich positiv auf den Unternehmenserfolg aus.

Mikrofon-3926344-PB-lograstudioMikrofon-3926344-PB-lograstudiolograstudio – pixabay.comMikrofon-3926344-PB-lograstudiolograstudio – pixabay.com
Management

MICHAELIS-LIVE am 24.09.: "Haftungsmantel GmbH“ vs. deliktische Durchgriffshaftung auf den Geschäftsführer

Eine GmbH soll vor der persönlichen Haftung schützen. Dies ist auch häufig bei einer GmbH oder anderen „juristischen Personen“ der Fall. Trotzdem werden Konstellationen festgestellt, die zu einer persönlichen Haftung des Geschäftsführers führen können. Rechtsanwalt Boris Glameyer erläutert anhand ausgewählter Fallbeispiele aus der Praxis diese problematischen Konstellationen.

Businesswoman Peeking Behind The DeskBusinesswoman Peeking Behind The DeskAndrey Popov – stock.adobe.comBusinesswoman Peeking Behind The DeskAndrey Popov – stock.adobe.com
Management

Wenn das Finanzamt zweimal klingelt

Stehen die Prüfer des Fiskus vor der Tür, steigt in fast jedem Unternehmen das Nervositätslevel. Wie das richtige Warm-up für die Betriebsprüfung aussieht, damit man der Kontrolle durch das Finanzamt gelassener entgegenblicken kann, erläutert der Professor für Steuerrecht Christoph Juhn.