Die Gothaer hat ihren modularen Produktbaukasten Gothaer GewerbeProtect weiterentwickelt und um die neue Gothaer GewerbeProtect Gruppenunfallversicherung ergänzt.
Die Flexibilität des Produkts Gothaer GewerbeProtect wird über einen modularen Produktbaukasten mit mehr als zwei Millionen Kombinationsmöglichkeiten erreicht.
Christian Kussmann, Leiter Geschäftsfeld Komposit Gewerbe bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, dazu:
„Viele Arbeitgeber suchen nach Lösungen zur Mitarbeiterbindung. Gleichzeitig erwarten viele Arbeitnehmer zusätzliche Sozialleistungen und honorieren diese mit höherer Motivation und Betriebstreue. Das Modul Gruppenunfall-Versicherung kann für kleine und mittelständische Unternehmerkunden hierbei der entscheidende Wettbewerbsvorteil im Kampf um Talente sein.“
Die Gruppenunfallversicherung im Überblick:
- ab zwei bis zu 100 zu versichernden Personen
- flexible Gestaltung der Leistungen durch optionale Erweiterung mit PlusBausteinen
- überdurchschnittliche Leistungen bei Invalidität
- keine Maximierung der zusätzlichen Invaliditätsleistung bei der Mehrleistung (ab 75 Prozent oder 90 Prozent)
- erweiterter Unfallbegriff (zum Beispiel Infektionen durch Zeckenstich, Lebensmittelvergiftungen)
- Einschluss von Unfällen durch Eigenbewegung, Bewusstseinsstörungen, erweitertes Kriegsrisiko und passives Kriegsrisiko in den PlusBausteinen möglich
- Erstattung von Bergungskosten und kosmetischen Operationen bis 20.000 Euro
- Vorschuss bei schwerwiegenden Verletzungen
- Einschluss von Reha-Management in den PlusBausteinen möglich
Nils König, Leiter Produktmanagement Gewerbe bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, sagt:
„Die Vorteile des Gruppenvertrags sind, dass die Mitarbeiter einen umfassenden Versicherungsschutz genießen und das zu wesentlich günstigeren Konditionen als bei einem Einzelvertrag. Der Unternehmer nutzt Steuervorteile, da die Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können. Dabei ist das Handling der Gruppenunfallversicherung für den Vermittler und für den Unternehmerkunden einfach: Es gibt keine Gesundheitsprüfung und auf die namentliche Nennung der zu versichernden Personen wird verzichtet, sofern alle Mitarbeiter versichert werden.“
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