Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Ulrich Kelber, mahnt, dass die aktuell in Brüssel diskutierte Reform des Urheberrechts auch zu erheblichen datenschutzrechtlichen Problemen führen könnte.
Deshalb warnt der BfDI vor den möglichen Konsequenzen der aktuellen Reform: Auch wenn Uploadfilter nicht explizit im Gesetzentwurf gefordert werden, wird es in der praktischen Anwendung auf sie hinauslaufen.
Kleinere Plattformen im Nachteil
Besonders kleinere Plattform- und Diensteanbieter werden nicht die Möglichkeit haben, mit allen erdenklichen Rechteinhabern Lizenzverträge zu schließen. Auch werden sie nicht den immensen Programmieraufwand betreiben können, eigene Uploadfilter zu erstellen.
Stattdessen werden sie auf Angebote großer IT-Unternehmen zurückgreifen, so wie das heute schon unter anderem bei Analysetools passiert, bei denen die entsprechenden Bausteine von Facebook, Amazon und Google von vielen Apps, Websites und Services verwendet werden.
Gefahr der Oligopol-Bildung
Letztendlich entstünde so ein Oligopol weniger Anbieter von Filtertechniken, über die dann mehr oder weniger der gesamte Internetverkehr relevanter Plattformen und Dienste läuft. Welche weitreichenden Informationen diese dann dabei über alle Nutzerinnen und Nutzer erhalten, verdeutlicht unter anderem die aktuelle Berichterstattung zur Datenübermittlung von Gesundheitsapps an Facebook.
So bergen die aktuellen EU-Pläne aus Sicht des BfDI daher die akute Gefahr, als Nebeneffekt eine weitere Konzentration von Daten bei einem Oligopol von Anbietern zu fördern.
Ulrich Kelber fordert daher konkrete Schritte, um das vorab skizzierte Szenario abzuwenden:
„Wenn die EU der Auffassung ist, dass Plattformbetreiber auch ohne Uploadfilter ihrer neuen Verantwortung sinnvoll nachkommen können, muss sie dies klar darlegen. Ich bin insofern auf die angekündigte Handlungsempfehlung der Kommission sehr gespannt. Andernfalls müssen die Pläne aus datenschutzrechtlicher Sicht noch einmal grundlegend überarbeitet werden. Denn bei aller Notwendigkeit, Urhebern ein modernes Leistungsschutzrecht anzubieten, darf dies nicht auf dem Rücken und zu Lasten des Datenschutzes der Internetnutzerinnen und -nutzer erfolgen.“
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