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02.02.2017
Weitere News
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02.02.2017
Recht
Kein Privileg für „Alte-Hasen“ nach dem 21.03.2017
Die vom Gesetzgeber eingeräumte Übergangsfrist für Vermittler mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO endet bald. Nach dem 21.03.2017 dürfen auch „Alte Hasen“ nur noch mit einer gültigen 34i - Erlaubnis Immobiliardarlehen an Verbraucher vermitteln. Ve