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Seit wenigen Wochen ist klar, dass viele gesetzliche Krankenkassen, insbesondere die mitgliederstarken, ihre Beiträge im Jahr 2024 anheben. Je nach Kasse kann das zusätzliche Belastungen von mehreren hundert Euro jährlich für Versicherte bedeuten. Wer jetzt in eine günstigere Kasse wechseln möchte, kann das mit einer Kündigungsfrist von zwei vollen Monaten tun.
„Diese Frist gilt immer, egal ob man sein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmt oder nicht. Bei einer Kündigung bis Ende Januar ist also ein Eintritt in die neue Kasse ab dem 1. April möglich“, erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer des Online-Vergleichportals www.gesetzlichekrankenkassen.de.
Der günstigere Beitrag allein sollte nicht entscheidend sein für einen Kassenwechsel: „Die Gelegenheit können Versicherte auch gut nutzen, um sich über Leistungsunterschiede zu informieren. Wenn eine andere Krankenkasse freiwillige Mehrleistungen anbietet, die besser zur eigenen Situation passen, zahlt sich das schließlich auch aus“, so Thomas Adolph. Eine komfortable und kostenfreie Suche nach der richtigen gesetzlichen Krankenkasse sei möglich auf dem Online-Vergleichportal. Hier können auch Leistungsdetails und Beitragssätze verglichen werden.
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