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Mit den drei Produktlinien Kompakt, Komfort und KomfortPlus bietet ROLAND Rechtsschutz bereits ein umfassendes Angebot für Gewerbekunden. Nun ergänzt der Versicherer das Erfolgsprodukt um deutlich erweiterte Leistungen. Damit sind Gewerbekunden auch in den Bereichen abgesichert, die in der heutigen Zeit immer präsenter werden.
So ergänzt ROLAND Rechtsschutz unter anderem in allen drei Produktvarianten den Vertrags-Rechtsschutz für erneuerbare Energien bis 5.000 Euro pro Fall (15.000 Euro pro Fall bei KomfortPlus) – jetzt auch bei Anschaffung und Installation. Dies ist nur ein Highlight des neuen Tarifs für Gewerbekunden.
Geschäftsführer profitieren von neuen Premium-Leistungen im Privat-Baustein
Schon im neuen Tarif für Privatkunden, den ROLAND Rechtsschutz zum 1. Oktober gelauncht hat, sind zahlreiche Leistungserweiterungen ergänzt – insbesondere in der Premium-Variante: Die bisherigen großen Ausschlüsse wie Eherecht und Hausbau sind hier neuerdings inkludiert.
Davon profitieren nun auch Geschäftsführer mit dem neuen Privat-Baustein im Gewerbetarif. Denn dieser enthält ab jetzt alle neuen Privat-Premium-Leistungen. Wie die Bausteine JurCyber, Reputation und JurContract, die unter anderem gegen Cyberrisiken oder bei vertraglichen Streitigkeiten helfen, können Gewerbekunden auch den Baustein Privat bei Bedarf ergänzen.
Neuer passiver Rechtsschutz im Patent-, Marken- und Urheberrecht
Streitigkeiten rund ums geistige Eigentum sind häufig mit kosten- und zeitintensiven Prozessen verbunden. Die neue Lösung von ROLAND Rechtsschutz für KomfortPlus-Gewerbekunden: Im passiven Rechtsschutz, also bei der Abwehr solcher Ansprüche, übernimmt der Versicherer bis 10.000 Euro je Fall. Hierzu zählen alle Konflikte in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/ Gebrauchsmuster- und Designrechten. Damit sichert sich ROLAND Rechtsschutz weiterhin sein Alleinstellungsmerkmal am Markt.
Ebenfalls neu in der KomfortPlus-Variante: Wer rechtliche Interessen im Zusammenhang mit einer Insolvenzanfechtung wahrnehmen möchte, hat mit dem neuen Tarif ab sofort Versicherungsschutz. Im Speziellen sind hier Anfechtungen eines Vertrags zwischen Versicherungsnehmer und dem Kunden im Inland aufgrund eines vom Kunden des Versicherungsnehmers eröffneten Insolvenzverfahrens versichert.
Der neue Agrar-Rechtsschutz
Die große Verantwortung über die Produktion von Tier- und Agrarprodukten birgt gleichzeitig hohe Risiken. Deshalb hat ROLAND Rechtsschutz auch die Leistungen im Agrar-Rechtsschutz erweitert: Zum Beispiel ist die Zugehörigkeit zu einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft keine Voraussetzung mehr. Das heißt: Auch gewerbesteuerpflichtige Betriebe aus der tierischen und pflanzlichen Urproduktion können den Baustein abschließen und sich so gegen rechtliche Risiken absichern.
Die Prämie berechnet ROLAND zukünftig über den Umsatz. Eine Abfrage nach dem Gesamtumsatz, inklusive Subventionen, genügt also, um den landwirtschaftlichen Hauptbetrieb, steuerpflichtige Nebenbetriebe, erneuerbare Energien und Intensivtierhaltung mitzuversichern – ein Alleinstellungsmerkmal am Markt.
Neu ist auch, dass Altenteiler und Hoferben prämienneutral mitversichert sind, wenn deren Wohnsitz bis zu hundert Kilometer Luftlinie zum Risikoort entfernt ist. Außerdem sind die Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungsangelegenheiten sowie Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind, bereits in der Grunddeckung bis zu 50.000 Euro pro Fall versichert.
Übrigens profitieren auch die Bestandskunden von den neuen Leistungen, denn: Mit der Leistungs-Update-Garantie des neuen Tarifs erhalten mit Ausnahme von Agrar-Rechtsschutz-Kunden alle Gewerbekunden mit einem Vertrag der Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen von 2022 automatisch die neuen Gewerbe-Leistungen.
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