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Die CSRD – kurz für Corporate Sustainability Reporting Directive – ist eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive erweitert. Das Ziel dieser Richtlinie ist es, der Nachhaltigkeitsberichterstattung das gleiche Gewicht wie der Finanzberichterstattung zu geben.
Um die CSRD zu erfüllen, müssen dazu die Berichtsanforderungen aus den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) eingehalten werden. In Kraft getreten ist die CSRD im Januar 2023 und wird im Lauf des Jahres 2024 wirksam. Sie sorgt dafür, dass die Nachhaltigkeitsberichterstattung für einen viel größeren Kreis von Unternehmen in der Europäischen Union verpflichtend wird. Mit der Ausweitung der Berichtspflicht durch die CSRD steigt die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen Schätzungen zufolge EU-weit von rund 11.600 auf 49.000.
Neue Herausforderung für viele Unternehmen
Leicht nachvollziehbar stellt das viele Unternehmen, die ihre Anstrengungen im Nachhaltigkeitsbereich bisher nicht berichten mussten, vor neue Herausforderungen. Dazu gibt es Unsicherheit, wie die neuen Anforderungen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung praktisch umgesetzt werden müssen.
Neben den neuen Aufgaben und Aufwänden kann die nichtfinanzielle Berichterstattung aber auch Vorteile für Organisationen bieten. Dazu zählen geringere Refinanzierungskosten für Unternehmen, denn Banken und Versicherungen sind bereits jetzt verpflichtet, die Nachhaltigkeit ihrer Investitionen zu kommunizieren. Die Bereitstellung der erforderlichen Informationen für Kreditgeber kommt dabei auch den Unternehmen zugute, die unter diese Definition fallen. Darüber hinaus kann eine rechtzeitige Übermittlung von Informationen innerhalb der Lieferkette sichergestellt werden. Dadurch wird das Risiko verringert, von ESG-orientierten Kunden ausgeschlossen zu werden.
Normen und Standards unterstützen bei der Umsetzung
DIN hat in Zusammenarbeit mit der Association française de normalisation (AFNOR) als offizielle französische Stelle für die Normung eine Normungslandkarte (Mapping) erstellt. Dieses Dokument stellt bestehende CEN- und ISO-Normen vor, die zur Erfüllung der ESRS-Anforderungen beitragen können.
Die Anwendung dieser breit genutzten und europäisch beziehungsweise weltweit anerkannten Normen schafft Klarheit bei der Umsetzung der Berichtsanforderungen und verringert den Aufwand für die Erstellung durch die betroffenen Unternehmen.
Durch die Anwendung der CEN- und ISO-Normen sind bereits heute schon viele Punkte abgedeckt, die in den ESRS gefordert sind. Anwender der Normen könnten so in der Organisation bereits vorhandene Informationen zur Berichtserstattung nutzen.
Beitrag zum Green Deal
Christoph Winterhalter, Vorstandsvorsitzender von DIN: „Die Normungslandkarte ist ein Beitrag der Normungsinstitute zum europäischen Green Deal. CEN- und ISO-Normen werden vielfältig in Organisationen angewendet. Wenn diese auch im Rahmen der CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung genutzt werden können, bietet dies Organisationen wichtige Werkzeuge für die Berichterstattung. Gleichzeitig können die Normen zur Rechtssicherheit beitragen.”
Sobald neue CEN- und ISO-Normen veröffentlicht werden, die für die CSRD relevant sind, wird die Normungslandkarte entsprechend angepasst. Feedback und Anregungen zur Normungslandkarte können an esrs@din.de gesendet werden.
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