Das Bundesjustizministerium will Unfallflucht in Fällen von bloßen Sachschäden nur noch als Ordnungswidrigkeit einstufen. Die Möglichkeiten zur Ermittlung der Unfallursache dürfen dabei jedoch nicht eingeschränkt werden, mahnen die Versicherer.
Die Versicherer drängen bei der angedachten Neuregelung von Unfallfluchtdelikten darauf, die Möglichkeiten der Beweissicherung nicht einzuschränken. „Unfallursache und Unfallhergang müssen sich zweifelsfrei feststellen lassen“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Das gelte beispielsweise für die Frage, ob Alkohol oder Drogen mit im Spiel waren. „Die Fahrtüchtigkeit des Unfallverursachers kann nur unmittelbar nach dem Unfall festgestellt werden.“
Bei einer Neuregelung müsse auch der Verkehrsopferschutz gewährleistet bleiben, betont Asmussen weiter. Fahrerflucht dürfe nicht dazu führen, dass Unfallopfer auf ihren Sachschäden sitzen bleiben.
Wenn sich der Verursacher nicht ermitteln lasse, müssten Geschädigte ihren Schaden entweder selbst tragen oder über ihre eigene Kfz-Kaskoversicherung abrechnen. Dann würde der Geschädigte in der Vollkaskoversicherung zurückgestuft und damit sein Schadenfreiheitsrabatt belastet. Außerdem würde gegebenenfalls eine vereinbarte Selbstbeteiligung von der Entschädigung abgezogen.
Laut Überlegungen des Bundesjustizministeriums soll unerlaubtes Entfernen vom Unfallort in Fällen, in denen nur ein Sachschaden entstanden ist, künftig nicht mehr als Straftat, sondern als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Anstatt wie bisher eine angemessene Zeit am Unfallort zu warten, könnte die Meldung über eine Onlineplattform erfolgen, möglicherweise auch mit hochgeladenen Bildern vom Unfallort und des Schadens.
Wer sich bislang unerlaubt von einem Unfallort entfernt, kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Unfallflucht darf nicht bagatellisiert werden
Kfz-Tarife von HDI mit neuen Leistungen
Gas geben für das Kfz-Jahreswechselgeschäft
Umfassender Versicherungsschutz beim Auto-Abo
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Kfz-Versicherung: ADAC und DA direkt an der Spitze beim Kundenservice
Autodiebstähle: Berlin mit größtem Risiko
Neue Typklassen 2026: Millionen profitieren – doch manche Modelle werden deutlich teurer
Kfz-Versicherung: Rückkehr in die Gewinnzone erwartet
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.