Werden sämtliche Leistungen, die im Rahmen des Baus eines Eigenheims anfallen, von nur einer Partei ausgeführt, wird diese als Generalunternehmer bezeichnet. Es bedarf demnach ausschließlich ein entsprechendes Grundstück – auf diesem erstellt der Generalunternehmer dann das schlüsselfertige Haus.
Die einzelnen Gewerke werden durch den Generalunternehmer beauftragt, außerdem koordiniert er diese auch. Der Vertragspartner der zukünftigen Eigenheimbesitzer besteht somit ausschließlich aus dem Generalunternehmer, der für den Bau die volle Verantwortung trägt. Er stellt den einzigen Ansprechpartner bei sämtlichen Fragen dar – dennoch bleiben die zukünftigen Besitzer des Neubaus offiziell der Bauherr.
Die Planungsarbeiten übernimmt der Generalunternehmer allerdings nicht. Diese umfassen unter anderem den Grundstückskauf oder die Leistungen des Architekten. Demnach wird das Haus durch das Generalunternehmen nach den jeweiligen Architektenplänen auf dem vorhandenen Grundstück gebaut. Es finden sich jedoch auch einige Generalunternehmen, die in ihrem Festpreis auch die Planung des Hausbaus inkludieren. Allerdings stehen dann ausschließlich Standardtypen zur Auswahl, an denen Änderungen nur gegen einen Aufpreis möglich sind.
Welche Vorteile bietet ein Generalunternehmer?
Diejenigen, die sich für die Zusammenarbeit mit einem Generalunternehmer für ihren Hausbau entscheiden, können grundsätzlich von zahlreichen Vorteilen profitieren. Zu diesen gehört beispielsweise, dass der Neubau vollkommen frei nach den eigenen Wünschen geplant werden kann. Die zukünftigen Eigenheimbesitzer sparen so viel Zeit und Nerven, denn sie müssen sich nicht um sämtliche Aufgaben eigenständig kümmern.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass rund um den Hausbau lediglich ein Ansprechpartner existiert. Es ist nicht nötig, selbst nach den passenden Gewerken zu recherchieren. Außerdem ist selbstverständlich nicht zu vernachlässigen, dass auch die Mängelhaftung stets bei dem Generalunternehmer liegt.
Gibt es Nachteile zu bedenken?
Dennoch gibt es auch einige Risiken zu bedenken, bevor sich für einen Generalunternehmer entschieden wird. Bei der Auswahl der Gewerbe besteht etwa keinerlei Mitbestimmungsrecht – auch für die einzelnen Handwerker besitzen die zukünftigen Hausbesitzer kein Weisungsrecht. Daneben ist es oft schwer, die Baufortschritte objektiv zu beurteilen.
Das größte Risiko besteht jedoch in einer eventuellen Zahlungsunfähigkeit des Generalunternehmers. Offiziell geht das Haus außerdem erst an seine neuen Besitzer über, wenn die endgültige Abnahme erfolgt ist. Aus diesem Grund ist es in den meisten Fällen empfehlenswert, zu der Abnahme einen unabhängigen Gutachter hinzuzuziehen.
Generalunternehmen – Alles aus einer Hand
Somit besteht der überzeugendste Vorteil der Beauftragung eines Generalunternehmers darin, dass sämtliche Leistungen aus einer Hand erfolgen. Es ist keine lange Suche nach dem passenden Ansprechpartner nötig – schließlich besteht dieser für sämtliche Arbeiten ausschließlich in dem Generalunternehmer. Da dieser auch die professionelle Koordination der Gewerke übernimmt, besteht keine Gefahr, eine wichtige Beauftragung zu versäumen.
Weil die Generalunternehmer in der Regel bereits seit zahlreichen Jahren stets auf die gleichen Partner bei den Gewerken setzen, besteht kaum eine Gefahr, dass sich diese als unzuverlässig zeigen. Nicht zu vernachlässigen ist außerdem, dass die Generalunternehmer so häufig auch besonders attraktive Konditionen mit ihren langjährigen Partnern aushandeln können, die an den Bauherren weitergegeben werden. Generalunternehmer, die ihre Dienstleistungen zu einem Festpreis anbieten, sorgen außerdem für eine sehr hohe Planungssicherheit.
Somit liegt die Gesamtverantwortung für den Bau des Hauses bei dem Generalunternehmer. Aus diesem Grund trägt dieser auch die Haftung für die ausgeführten Handwerksarbeiten
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