Der deutsche Fondsverband BVI begrüßt, dass die Regierung die im Koalitionsvertrag vereinbarten Prüfaufträge zur Reform der privaten Altersvorsorge startet und hat anknüpfend am Koalitionsvertrag das Konzept für ein geeignetes Fondsspardepot entwickelt.
Es sei dringend erforderlich, die private Altersvorsorge weiterzuentwickeln, befindet Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. Eine vom Kabinett eingesetzte Expertengruppe soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Prüfung der gesetzlichen Anerkennung privater Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester in der privaten Vorsorge durchführen. Fondssparpläne seien dafür ein geeignetes Instrument, so Richter weiter.
Fondspardepot mit Mindestlaufzeit
Anknüpfend am Koalitionsvertrag hat der BVI das Konzept für ein Fondsspardepot entwickelt. Kernelement des Fondsspardepots ist ein besonderes Depot für Fondssparpläne, die ausschließlich zum Zweck der Altersvorsorge abgeschlossen werden und daher eine Mindestlaufzeit bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres aufweisen.
Die Förderung erfolgt über einen gesonderten Freibetrag für die erzielten Gewinne, der mit der Anspardauer kontinuierlich wächst. Damit könne die Politik einen starken Anreiz zum Sparen für die Altersvorsorge setzen, erklärt Richter.
Die deutlich gestiegene Nachfrage nach Fondssparplänen ist ein Beleg für ihre Akzeptanz als Altersvorsorgeinstrument in breiten Bevölkerungsgruppen. Sie sind zudem bereits als Altersvorsorgeprodukte im Rahmen der Digitalen Rentenübersicht berücksichtigt.
Die Reform der privaten Vorsorge ist erforderlich, da sich seit Einführung der Riester-Rente im Jahr 2002 an den gesetzlichen Rahmenbedingungen nichts geändert hat, obwohl in der letzten Legislaturperiode Branchenvorschläge zur Vereinfachung der Produkte und damit Renditeverbesserung für Millionen von Riester-Sparern auf dem Tisch lagen.
Zudem soll die Expertengruppe – entsprechend dem Koalitionsvertrag – in der privaten Vorsorge das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen. Dazu Richter: „Die Prüfung der umstrittenen Idee ist dringend geboten, um sicherzustellen, dass kein wettbewerbsverzerrender Eingriff in den privaten Altersvorsorgemarkt stattfindet. Einen Staatsfonds in der privaten Vorsorge lehnen wir ab.“
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