Zwischen einem herkömmlichen Pkw und einem Lkw, dessen Gewicht nicht über 3,5 Tonnen liegt, besteht im Grunde kein großer Unterschied hinsichtlich der grundlegenden Kfz-Versicherung. Auch Lkw benötigen zumindest den Schutz durch eine Haftpflichtversicherung, bevor sie auf öffentlichen Straßen bewegt werden dürfen.
Welche Tipps im Bereich der Lkw-Versicherungen grundsätzlich beachtet werden sollten, verrät der folgende Artikel
Schließlich reicht auch der normale Führerschein der Klasse B aus, um beispielsweise Caddys oder Sprinter zu fahren. Wird diese Fahrzeugart für private Zwecke genutzt, behandeln sie die Versicherungsunternehmen ebenso wie herkömmliche Pkws. Optional sind neben der verpflichtenden Haftpflichtversicherung so auch für diese Fahrzeuge der Abschluss einer Voll- oder Teilkaskoversicherung möglich. Besitzer des alten Führerscheins der Klasse 3 dürfen sogar LKWs fahren, deren Gewicht bis zu 7,5 Tonnen beträgt.
Die Schadenfreiheitsklassen beachten
Generell besteht die Möglichkeit der Übertragung der Schadensfreiheitsklasse des Halters eines Pkws auf den kleinen Lastwagen. Dafür ist es allerdings nötig, dass der Pkw abgemeldet wird. Sollte die Versicherung des Lkw in Form eines Zweitwagens erfolgen, wird in der Regel wieder bei rund 100 Prozent, also der SF 0 begonnen.
Empfehlenswert zeigt es sich außerdem bei Lieferwagen, die privat genutzt werden, die Vertragsklauseln näher zu studieren. Bei einigen Versicherungen reichen die Schadenfreiheitsklassen nämlich nur bis zur Stufe zehn. Wird dann von der Möglichkeit der Übertragung der Schadensfreiheitsklasse Gebrauch gemacht, werden die jeweiligen Prozente dabei außer Acht gelassen. So fällt die Einstufung der unterschiedlichen Fahrzeuge bereits verschieden aus. Kommt es zu einem Schaden, ist die Abstufung in eine niedrigere SF schnell passiert, sodass die Versicherungsprämie in die Höhe steigt.
Ratsam ist es in jedem Fall, nähere Informationen bei der jeweiligen Versicherung zu dem Vorgang einzuholen. In vielen Fällen gewährt diese etwa einen Rabatt, wenn das zweite Fahrzeug ebenfalls bei dem Unternehmen versichert wird.
Der Versicherungsantrag
Dass sich die Versicherung von einem Pkw und einem Lkw in einigen Punkten durchaus voneinander unterscheidet, lässt sich bereits bei der Antragsstellung bemerken. Um die Versicherung eines Lkw vorzunehmen, ist – anders als bei einem Pkw – etwa kein Typ-Schlüssel nötig.
Die Parameter, die bei dem Lkw entscheidend sind, bestehen vielmehr in der Motorstärke und seiner Aufbauart. Daneben ist es für die Versicherung relevant, ob mit dem Lkw der Transport von Gefahrengut ausgeführt, wie das Fahrzeug hauptsächlich genutzt und welche Kilometerleistung pro Jahr angestrebt wird.
Geht es um den Nutzungszweck des Lkws, kann es in diesem Zusammenhang durchaus kompliziert werden. Bei einer gewerblichen Nutzung des Fahrzeuges fällt nämlich der Versicherungsbeitrag in der Regel höher aus.
Unterschied zwischen Güter- und Werkverkehr
Wird ein Lkw für gewerbliche Zwecke genutzt, ist noch eine weitere Unterscheidung nötig, nämlich zwischen Güter und Werkverkehr. Bei dem Werkverkehr handelt es sich um den Warentransport, der für eigene Zwecke ausgeführt wird. Die transportierten Güter entsprechen somit dem Eigentum des Unternehmens.
Im Gegensatz dazu werden im Rahmen des Güterverkehrs Waren gewerblich gefördert, beispielsweise, wie es Kurier- oder Paketdienstleister tun. Wird der Warentransport demnach in Rechnung gestellt, liegt ein Güterverkehr vor. Werden in der Versicherungspolice dazu fälschliche Angaben gemacht, besteht ein großes Risiko, den Versicherungsschutz vollständig zu verlieren.
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