Immobilieneigentümer müssen ab jetzt aktiv werden: Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Berechnung der neuen Grundsteuer startete am 1. Juli 2022. Noch bis spätestens zum 31. Oktober 2022 haben alle Eigentümer Zeit, eine Erklärung des Grundsteuerwerts für die Neuberechnung an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
Die aktuellen Grundsteuerbeträge bleiben noch bis Ende Dezember 2024 unverändert. Erst zum 1. Januar 2025 treten die neuen Sätze in Kraft, so Tim Wistokat, LL.M., Rechtsanwalt und Head of Legal Department bei VON POLL IMMOBILIEN. Und weiter: Dennoch müssen Immobilieneigentümer schon jetzt aktiv werden. Die Abgabefrist vom 1. Juli 2022 bis zum 31. Oktober 2022 sei für alle Eigentümer verpflichtend. Die Feststellungserklärung kann einmalig online abgegeben werden und ermöglicht den Finanzämtern die Neuberechnung der Grundsteuer.
Wer ist zur Abgabe einer Feststellungserklärung verpflichtet?
Alle Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer müssen eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. In Erbbaurechtsfällen muss nur der Erbbauberechtigte eine Erklärung abgeben.
Wie ist die Feststellungserklärung einzureichen?
Die Feststellungserklärung kann über das Online-Portal ELSTER übermittelt werden. Dazu sind allerdings Zugangsdaten notwendig. Wer bereits ein Benutzerkonto hat, beispielsweise für die Einkommensteuererklärung, kann dieses auch für die Abgabe der Feststellungserklärung im Rahmen der Grundsteuerreform verwenden.
Alternativ steht privaten Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, Eigentumswohnungen oder unbebauten Grundstücken aus den elf teilnehmenden Bundesländern des Bundesmodells die Internetseite „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ zur Verfügung. Nutzbar ist dieser Service demnach in Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Nur in Einzelfällen (sogenannten Härtefällen), wenn die elektronische Übermittlung für den Steuerpflichtigen wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist, ist die Abgabe der Informationen in Papierform möglich.
Welche Angaben werden für die Feststellungserklärung benötigt?
Alle Eigentümer haben ein Informationsschreiben ihres Bundeslandes mit Daten, die der Finanzverwaltung vorliegen, sowie Informationen zur Unterstützung bei der Erstellung der Feststellungserklärung. Die benötigten Unterlagen und wo diese zu finden sind, können je nach Bundesland variieren.
Generell sollten Eigentümer die folgenden Angaben parat haben: Aktenzeichen des Grundstücks, Lage des Grundstücks, Gemarkung(en) und Flurstück(e), Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Art des Grundstücks, genaues Baujahr (ab einem Baujahr von 1949), Anzahl der Wohnungen und Wohnfläche, Anzahl der Garagen-/Tiefgaragenstellplätze (falls vorhanden) und die Kontaktdaten der Eigentümer sowie deren Anteile am Eigentum.
Die benötigten Informationen lassen sich beispielsweise im Kauf- oder Schenkungsvertrag sowie in den Bauunterlagen finden, erläutert Wistokat. Hilfreich seien zudem ein Grundbuchauszug oder bei Wohnungseigentum die Teilungserklärung. Der Immobilienexperte führt weiter aus, dass zur Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben Eigentümer das Grundsteuerportal der Finanzverwaltung nutzen können.
Was passiert, wenn die Feststellungserklärung nicht rechtzeitig abgegeben wird?
Wer die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung nicht einhält, riskiert nicht nur eine Ermahnung, sondern bei weiteren Verzögerungen auch einen Verspätungszuschlag oder sogar ein Bußgeld. Zudem wird der Wert für die Berechnung bei Nicht-Abgabe der Feststellungserklärung vom zuständigen Finanzamt geschätzt. Das ist im seltensten Fall finanziell vorteilhaft für den Immobilieneigentümer.
Fazit
Immobilieneigentümer seien gut Beraten, die Abgabe der Feststellungserklärung lieber nicht auf die lange Bank schieben, sondern frühzeitig aktiv werden, da das Besorgen der benötigten Informationen gegebenenfalls auch etwas Zeit in Anspruch nehme, so Wistokat. Außerdem lassen sich durch eine rechtzeitige Abgabe mögliche Strafzahlungen vermeiden. Eigentümer, die ihr Informationsschreiben vom Finanzamt und die benötigten Angaben beisammenhaben, können die Eingaben binnen weniger Minuten erledigen.
Themen:
LESEN SIE AUCH
Was bedeutet die neue Grundsteuerreform?
Neue Grundsteuer: Was ändert sich? Das müssen Eigentümer jetzt wissen
Die Grundsteuerreform geht noch immer als Schreckgespenst um. Doch mittlerweile befindet sich die „neue“ Grundsteuer auf der Zielgeraden, denn ab 2025 darf die „alte“ Grundsteuer nicht mehr erhoben werden. Benjamin Bhatti, Geschäftsführer der bhatti.pro Steuerberatungsgesellschaft informiert über wesentliche Details.
Sanierung: mit der passenden Förderung zur Wunschimmobilie
Durch angekündigte Sanierungspflichten und Vorgaben für die Energieeffizienz haben die Preise für ältere sowie sanierungsbedürftige Immobilien nachgegeben. Wie steht es damit um den Immobilienkauf und welche Förderungen gibt es?
Kredit, Muskelhypothek und starke Nerven
An der eigenen Immobilie gibt es immer etwas zu optimieren – vor allem, wenn sie bereits in die Jahre gekommen ist. Derzeit steht die Frage der künftigen Heizung bei vielen auf dem Plan. Doch wie gehen Eigenheimbesitzer ein solches Vorhaben an? Und wie werden diese Maßnahmen finanziert?
Unsere Themen im Überblick
Themenwelt
Wirtschaft
Management
Recht
Finanzen
Assekuranz
Ungeziefer in der Mietwohnung: Wer trägt die Verantwortung – und wann?
Wenn Schädlinge zur Mietfrage werden: Wer zahlt, wenn Kakerlaken, Papierfischchen oder Mäuse die Wohnung befallen? Besonders im Sommer häufen sich die Fälle – und damit auch die rechtlichen Konflikte. Ein Überblick über Rechte, Pflichten und Fallstricke für Mieter und Vermieter.
Blitz- und Überspannungsschäden 2024 auf Rekordniveau
Blitze und ihre Folgen haben im Jahr 2024 massive Schäden in deutschen Haushalten angerichtet. Nach aktuellen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden im vergangenen Jahr rund 220.000 Blitz- und Überspannungsschäden gemeldet – eine Zahl, die sich auf ein Schadenereignis alle zweieinhalb Minuten herunterbrechen lässt.
Wohngebäudeversicherung: „Preisanstieg zieht sich durch den gesamten Markt“
Eine Wohngebäudeversicherung bleibt ein essenzieller Bestandteil des privaten Risikomanagements. Doch wie steht es um Qualität und Preisentwicklung aktueller Tarife? Das aktuelle Rating von Franke und Bornberg gibt Antworten – und zeigt: Während die Tarifqualität tendenziell steigt, ziehen die Prämien weiter spürbar an. Hintergrund sind massive Schadenkosten, die Versicherer zur Anpassung zwingen.
Bauturbo oder Bürokratie-Bremse? Was die Baurechtsreform 2025 wirklich bewirkt
Der Baurechtsanwalt Prof. Dr. Andreas Koenen hat die geplanten Änderungen im Baugesetzbuch analysiert – und kommt zu einem differenzierten Fazit: Die Baurechtsreform 2025 hat das Potenzial, mehr zu sein als bloße Symbolpolitik. Doch der von Bundesbauministerin Verena Hubertz angekündigte „Bauturbo“ zündet nur, wenn Kommunen und Behörden den neuen Spielraum auch mutig nutzen.
Die neue Ausgabe kostenlos im Kiosk
Werfen Sie einen Blick in die aktuelle Ausgabe und überzeugen Sie sich selbst vom ExpertenReport. Spannende Titelstories, fundierte Analysen und hochwertige Gestaltung – unser Magazin gibt es auch digital im Kiosk.