Ein neuer Generationenvertrag für die Pflege

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Im demografischen Wandel verliert der alte Generationenvertrag, der die Versorgung der Älteren auf die Beiträge der Jüngeren stützt, seine Grundlage. Die private Krankenversicherung (PKV) schlägt deshalb einen neuen Generationenvertrag vor: Er verbindet Solidarität mit Nachhaltigkeit und stabilisiert den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung.

Ein Beitrag von Dr. Ralf Kantak, Vorsitzender Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)

Dr. Ralf Kantak, Vorsitzender, Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)

In den kommenden Jahren wird die Zahl der alten Menschen und damit der Pflegebedürftigen stark zunehmen, während die Zahl der Menschen im erwerbsfähigen Alter stark abnimmt. Dem alten Generationenvertrag, wonach die Versorgung der Älteren maßgeblich aus den Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert wird, gehen damit seine demografischen Voraussetzungen verloren.

Um die Pflege in unserer alternden Gesellschaft finanziell dauerhaft zu sichern, schlägt der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) deshalb einen neuen Generationenvertrag vor: Dieses Konzept federt die Belastung der Älteren infolge steigender Pflegekosten gezielt ab und unterstützt die Jüngeren beim Aufbau einer privaten Eigenvorsorge. Zugleich würde der Beitragssatz zur Pflegeversicherung langfristig stabilisiert.

Eine Brücke zwischen den Generationen

Der Vorschlag des PKV-Verbandes baut eine Brücke zwischen den Generationen. Denn wer die Pflege sozial gerecht reformieren will, darf nicht nur an die heutigen Pflegebedürftigen denken. Genau da aber liegt die Schwäche vieler anderer Modelle. Ob Zuschüsse aus Steuergeldern, Pflege-Vollversicherung oder „Sockel-Spitze-Tausch“: Dies alles würde die Jüngeren noch weiter belasten und den Wirtschaftsstandort Deutschland schwächen.

Der Vorschlag des PKV-Verbands verbindet solidarische Unterstützung für die Älteren mit Gerechtigkeit für die jüngeren Generationen:

  • Die ältere Bevölkerung erhält erstmals in der Geschichte der gesetzlichen Pflegeversicherung eine regelmäßige Dynamisierung der Leistungen.
  • Die jüngeren Jahrgänge müssen schrittweise mehr privat vorsorgen, werden dabei aber durch eine finanzielle Förderung unterstützt.
  • Damit lässt sich der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bis zum Jahr 2040 auf dem heutigen Niveau nahe drei Prozent stabilisieren.

Pflegevorsorge gezielt fördern

Um die private Pflegevorsorge in möglichst allen Schichten der Gesellschaft zu verankern, sind diverse Förderinstrumente denkbar:

  • Förderung betrieblicher Pflegeversicherungen durch Steuer- und Sozialabgabenfreiheit. So lassen sich ganze Belegschaften gegen das Pflegerisiko absichern.
  • Steuerabzug für Beiträge zur Pflegezusatzversicherung (bei Produkten mit angemessenem Leistungsumfang).
  • Zuschüsse für Personen, die nicht von einer Steuerbegünstigung profitieren würden, weil sie keine oder nur wenig Steuern zahlen.
  • Personen, die aufgrund eines hohen Alters einen sehr hohen Beitrag zahlen müssten, könnten sich bei einem Versicherungsunternehmen über einen Einmalbeitrag ein günstigeres Einstiegsalter und damit eine deutlich niedrigere Prämie sichern.

Ein Angebot an alle, die sich um die Pflege sorgen

Mit dem Aufbau dieser kapitalgedeckten Pflegevorsorge würde eine nachhaltige und demografiefeste Finanzierungsbasis für eine angemessen honorierte und menschenwürdige Pflege geschaffen.

Insofern ist der PKV-Vorschlag eine Einladung an alle Betroffenen: an diejenigen, die auf eine gute pflegerische Versorgung angewiesen sind, und diejenigen, die sie leisten; an diejenigen, die sie heute über Sozialversicherungsbeiträge und Eigenanteile finanzieren, und an alle, die sich fragen, ob sie selbst in Zukunft noch die benötigten Leistungen erhalten werden.

Ausführliche Informationen zum neuen Generationenvertrag für die Pflege sowie Musterrechnungen für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finden Sie hier.

Bilder (2–4): © Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV)